143.217 Wahlberechtigte haben das Volksbegehren "Unabhängige Justiz sichern" unterschrieben. Deshalb hat der Justizausschuss eine Anhörung von Expert:innen zu diesem Thema abgehalten.
Die wichtigsten Forderungen des Volksbegehrens sind:
- 2008 sind die Untersuchungs-Richter:innen abgeschafft worden. Diese sollen wieder eingesetzt werden.
- Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) soll in die Verfassung aufgenommen werden.
- Einführung einer unabhängigen Bundes- oder General-Staatsanwaltschaft: Diese soll dem Parlament Auskunft geben müssen, aber nur über Verfahren, die schon abgeschlossen sind. Dadurch soll es nicht einmal mehr den Anschein haben, dass die Politik Einfluss auf Ermittlungen nimmt.
Eine unabhängige General- oder Bundes-Staatsanwaltschaft, die ohne Weisungen arbeiten kann, ist für Justizministerin Alma Zadić ein wichtiger Punkt. Sie hat auf den Bericht einer Arbeitsgruppe hingewiesen, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Außerdem hätten andere Länder Systeme, die die Justiz unabhängig von der Politik machen wollen.
Bei der Anhörung sind die Expert:innen nicht bei allen Forderungen einer Meinung gewesen. Alle haben gesagt, dass es nicht sinnvoll ist, die WKStA in die Verfassung aufzunehmen. Einige Expert:innen haben Bedenken geäußert, ob es rechtlich möglich ist, Untersuchungs-Richter:innen wieder einzuführen.
Die Expert:innen haben ausführlich diskutiert, ob eine General- oder Staatsanwaltschaft eingeführt werden soll. Dazu muss es noch weitere Diskussionen geben.