News in einfacher Sprache 09.07.2025, 21:27

Vorläufig kein Untersuchungs-Ausschuss zum Machtmissbrauch der ÖVP

Antrag der FPÖ

Die FPÖ möchte den Untersuchungs-Ausschuss einrichten. Im Ausschuss soll es um 2 Themen gehen:

  • Ermittlungen zum Tod von Christian Pilnacek im Jahr 2023. Er war ein hoher Beamter im Justiz-Ministerium. Man weiß nicht genau, warum er gestorben ist. Bei den Ermittlungen hat es damals Entscheidungen gegeben, die nicht klar waren. Das möchte die FPÖ untersuchen.
  • Verhalten von Behörden in der Corona-Zeit. Damals hat es Corona-Demonstrationen gegeben. Einige Menschen haben die Regierung und die Corona-Maßnahmen kritisiert. Die FPÖ möchte untersuchen, wie die Behörden damit umgegangen sind.

Die FPÖ vermutet in beiden Fällen: Die Politik hat so eingegriffen, wie sie es nicht durfte. Die FPÖ denkt, dass das vor allem die ÖVP betrifft. Sie wirft der ÖVP zum Beispiel vor, dass sie Kritiker:innen eingeschüchtert hat.

Vorläufig gibt es keinen Untersuchungs-Ausschuss. Der Raum "Lokal 1" muss also nicht vorbereitet werden.

Meinung der Regierungs-Parteien

Die Regierung hat einen Antrag gegen den Untersuchungs-Ausschuss gestellt. Das nennt man Bestreitungs-Antrag. ÖVP, SPÖ und NEOS haben ihn gemeinsam geschrieben. Die Parteien meinen:

  • Es gibt keinen Zusammenhang zwischen den beiden Themen. Die FPÖ erklärt nicht, was die Corona-Maßnahmen und die Ermittlungen zu Christian Pilnacek miteinander zu tun haben.
  • Man darf in einem Untersuchungs-Ausschuss keine Themen vermischen. Das ist gegen die Verfassung.
  • Die FPÖ will gleichzeitig Gerichts-Entscheidungen und private Angelegenheiten überprüfen. Das ist auch gegen das Gesetz.

Meinung der anderen Parteien

  • NEOS: Nikolaus Scherak ist NEOS-Abgeordneter. Er sagte: Es ist nicht eindeutig, ob die Regierung oder die FPÖ recht hat. Wenn sich die FPÖ an den Verfassungs-Gerichtshof wendet, könnte er der FPÖ recht geben.
  • Grüne: Die Grünen sind gegen den Bestreitungs-Antrag der Regierung. Nina Tomaselli ist Abgeordnete der Grünen. Sie hat gesagt: Der Nationalrat darf die Regierung kontrollieren. Das zählt mehr als Form-Fehler im Antrag.

Wie geht es jetzt weiter?

Die FPÖ hat 2 Wochen Zeit. Sie kann sich an den Verfassungs-Gerichtshof wenden oder einen neuen Antrag stellen.

Im Ausschuss hat die FPÖ nichts dazu gesagt. Sie meinte, dass der Nationalrat am Freitag über das Thema spricht.

Es kann sein, dass der Verfassungs-Gerichtshof der FPÖ recht gibt. In diesem Fall muss der Geschäftsordnungs-Ausschuss sofort den Untersuchungs-Ausschuss einrichten:

  • Der Geschäftsordnungs-Ausschuss muss einen Beweis-Beschluss fassen. Damit legt er fest, welche Beweise für den Untersuchungs-Ausschuss nötig sind.
  • Er muss bestimmen, wer im Untersuchungs-Ausschuss mitarbeitet. Dafür wählt er 2 Personen: Verfahrens-Richter:in und Verfahrens-Anwält:in.

Begriffe einfach erklärt

Die Arbeit im Parlament ist sehr umfangreich und vielfältig. Es gibt viele Fachbegriffe. Diese Begriffe werden auf der Parlaments-Website einfach verständlich erklärt: 

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