News in einfacher Sprache 24.11.2023, 23:30

Zwei neue Untersuchungs-Ausschüsse

Untersuchungs-Ausschüsse zu möglichem Machtmissbrauch

In der Nationalrats-Sitzung am 24. November wurden gleich zwei Untersuchungs-Ausschüsse verlangt, kurz: U-Ausschüsse.

SPÖ und FPÖ verlangten einen U-Ausschuss. Darin soll untersucht werden, ob ÖVP-nahe Milliardäre bevorzugt wurden. Die ÖVP verlangte auch einen U-Ausschuss. Hier soll untersucht werden, ob es einen Missbrauch von öffentlichen Geldern unter SPÖ- und FPÖ-Regierungsbeteiligungen gegeben hat.

COFAG-U-Ausschuss

SPÖ und FPÖ haben den COFAG-U-Ausschuss verlangt. COFAG ist die Abkürzung für "COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH". Diese Organisation wurde gegründet, um finanzielle Unterstützung für Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bereitzustellen.

SPÖ und FPÖ wollen im U-Ausschuss prüfen, ob ÖVP-nahe Milliardäre bei der Auszahlung von Geldern durch die COFAG bevorzugt wurden. Mit Milliardären sind Personen gemeint, deren Vermögen einen Wert von mindestens einer Milliarde Euro hat.

Es soll auch untersucht werden, ob diese Personen die ÖVP durch Spenden unterstützt haben. Oder ob die ÖVP diese Personen um Spenden gebeten hat. Auch das soll untersucht werden:

  • Informationsweitergabe und Informationen
  • Zusammenarbeit staatsnaher Unternehmen mit ÖVP-nahen Milliardären
  • und die staatliche Aufsicht

Es soll der Zeitraum vom 18. Dezember 2017 bis zum 23. November 2023 untersucht werden.

Rot-Blauer Machtmissbrauch-U-Ausschuss

Die ÖVP hat den Rot-Blauen Machtmissbrauch-U-Ausschuss gefordert. Hier möchte die ÖVP die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ zwischen 2007 und 2020 untersuchen.

Es soll untersucht werden, ob öffentliche Gelder unter SPÖ- und FPÖ-Regierungsbeteiligungen zu falschen Zwecken verwendet wurden. Es soll auch untersucht werden, ob gesetzliche Bestimmungen umgangen oder verletzt wurden und ob Österreich dadurch ein Schaden entstanden ist.

Konkret soll überprüft werden, welche Rolle die SPÖ und die FPÖ bei diesen Themen hatte:

  • Vergabe von Inseraten
  • Zusammenarbeit mit Medien
  • Umfragen
  • Gutachten
  • Studien
  • Aufträge an Werbeagenturen

Es soll auch darüber gesprochen werden:

  • die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung
  • Die Tätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Mit ausgegliederten Rechtsträgern ist die Auslagerung von bestimmten Aufgaben oder Funktionen gemeint.

Auch im Rot-Blauen Machtmissbrauch-U-Ausschuss soll es um die COFAG gehen. Die ÖVP möchte hier untersuchen: Wurden der SPÖ oder der FPÖ nahestehende Personen bevorzugt behandelt? Und zwar durch Steuerbegünstigungen, Steuernachlässe oder andere Begünstigungen.

U-Ausschüsse und die nächsten Schritte

Der Geschäftsordnungs-Ausschuss wird sich als nächstes mit den beiden Verlangen auf Einsetzung eines U-Ausschusses befassen. Er muss innerhalb von acht Wochen prüfen, ob die beiden Verlangen formal korrekt sind.

Außerdem muss er bestimmen, welche Personen im U-Ausschuss sitzen. Er muss auch den Beweisbeschluss fassen und den oder die Verfahrensrichter:in und den oder die Verfahrensanwält:in wählen.

Der U-Ausschuss muss dann innerhalb von vier Wochen mit seinen Beratungen beginnen. Der Geschäftsordnungs-Ausschuss kann die beantragten U-Ausschüsse nicht blockieren.

Denn SPÖ plus FPÖ sowie die ÖVP haben die Mindestanzahl von 46 Abgeordneten erreicht, die die U-Ausschüsse unterstützen. Das sind jeweils ein Viertel aller Abgeordneten. Wenn es unterschiedliche Meinungen darüber gibt, wie in einer Untersuchung genau formuliert werden soll, trifft der Verfassungs-Gerichtshof die Entscheidung.

Das Ende der U-Ausschüsse

Der U-Ausschuss endet normalerweise nach 14 Monaten. Da aber im nächsten Jahr Nationalrats-Wahlen sind und die aktuelle Regierungszeit demnach bald endet, werden die U-Ausschüsse nicht die vollen 14 Monate arbeiten können.

Wenn sich der Nationalrat noch vor Ablauf der geplanten Regierungszeit auflöst, muss der U-Ausschuss seine Ermittlungen beenden. Das passiert, nachdem ein entsprechendes Gesetz veröffentlicht wurde.

Der U–Ausschuss muss dann einen Bericht vorlegen. In diesem Bericht stehen die ganzen Ergebnisse, die bei den Untersuchungen herausgekommen sind.

Die beiden U-Ausschüsse sind der 28. und 29. U-Ausschuss seit Beginn der Zweiten Republik.