Wissenschaftsausschuss: Das Universitätsgesetz soll geändert werden
Die Regierung hat eine Änderung des Universitätsgesetzes vorgeschlagen. Im Wissenschaftsausschuss haben die Abgeordneten der Regierungsparteien ÖVP und Grüne für dieses Gesetzespaket gestimmt. Obwohl es darin einige umstrittene Änderungen gibt. Zum Beispiel soll eine Mindest-Studienleistung eingeführt werden. Das heißt: Studierende müssen jedes Semester eine bestimmte Anzahl von Prüfungen ablegen. Kritik kommt von der SPÖ: Sie sieht Mehrbelastungen für Studierende. FPÖ und NEOS vermissen den aus ihrer Sicht notwendigen "großen Wurf", also eine grundlegende Änderung des Gesetzes. Auch die anwesenden Expertinnen und Experten aus dem Hochschulbereich waren unterschiedlicher Meinung.
Neue Regeln für Studierende
Konkret ist mit der Mindest-Studienleistung gemeint: Ab dem Studiensemester 2022/23 sind Studierende dazu verpflichtet, in den ersten beiden Studienjahren zumindest 16 ECTS-Punkte zu sammeln. ECTS steht für ein europaweites Punktesystem. Damit kann man die Leistung der Studierenden bewerten und vergleichen. Wer zu wenig Punkte sammelt, wir dann vorübergehend für das Studium gesperrt.
Die Universitäten und Hochschulen müssen dafür die Studienbedingungen verbessern. Sie sollen Studierende auch stärker fördern, etwa durch den Abschluss so genannter "learning agreements" in der Schlussphase des Studiums. Das sind gemeinsame Vereinbarung über die Lernziele.
Weitere Änderungen
Weitere Änderungen im Universitätsgesetz betreffen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
- Begrenzung der Funktionsdauer von Rektorinnen und Rektoren und Senatsmitgliedern.
Das sind die Personen, die an der Spitze einer Universität stehen und dort die Regeln festlegen. - einfachere Regeln für die Wiederbestellung von Rektorinnen und Rektoren
- verbesserte Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse
Außerdem wird Ghostwriting an Universitäten und Hochschulen ein Verwaltungs-Straftatbestand. Ghostwriting bedeutet hier: Jemand schreibt im Namen einer anderen Person eine wissenschaftliche Arbeit. Wer als Ghostwriter tätig ist, kann in Zukunft dafür bestraft werden.
Auch eine Änderung der Regelung zur COVID-19-Pandemie wurde mehrheitlich beschlossen. Für die Teilnahme an einer Präsenz-Lehrveranstaltung und Aufnahmeprüfungen ist ein negativer Corona-Test nötig. Das können die Universitäten und Hochschulen nun von den Studierenden verlangen.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung des Ausschusses waren:
- eine Novelle zum Hochschülerschafts-Gesetz, die beschlossen wurde
- mehrere Anliegen der Oppositionsparteien
- der aktuelle Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende.
Das ist eine Stelle, an die sich Studierende mit Problemen wenden können.
Auch hier zeigt die COVID-19-Pandemie Folgen: Die Zahl der Beschwerden und Anliegen ist zuletzt deutlich gestiegen.
Diese Links führen Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 273/2021 (UG-Novelle, Ombudsstelle)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 271/2021 (Hochschülerschaftsgesetz)