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Wissenschaftsausschuss: Das Universitätsgesetz soll geändert werden

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Die Regierung hat eine Änderung des Universitäts­gesetzes vorgeschlagen. Im Wissenschaftsausschuss haben die Abgeordneten der Regierungs­parteien ÖVP und Grüne für dieses Gesetzes­paket gestimmt. Obwohl es darin einige umstrittene Änderungen gibt. Zum Beispiel soll eine Mindest-Studien­leistung eingeführt werden. Das heißt: Studierende müssen jedes Semester eine bestimmte Anzahl von Prüfungen ablegen. Kritik kommt von der SPÖ: Sie sieht Mehr­belastungen für Studierende. FPÖ und NEOS vermissen den aus ihrer Sicht notwendigen "großen Wurf", also eine grund­legende Änderung des Gesetzes. Auch die anwesenden Expertinnen und Experten aus dem Hochschul­bereich waren unter­schiedlicher Meinung.

Neue Regeln für Studierende

Konkret ist mit der Mindest-Studien­leistung gemeint: Ab dem Studien­semester 2022/23 sind Studierende dazu verpflichtet, in den ersten beiden Studien­jahren zumindest 16 ECTS-Punkte zu sammeln. ECTS steht für ein europa­weites Punkte­system. Damit kann man die Leistung der Studierenden bewerten und vergleichen. Wer zu wenig Punkte sammelt, wir dann vorübergehend für das Studium gesperrt.

Die Universitäten und Hochschulen müssen dafür die Studien­bedingungen verbessern. Sie sollen Studierende auch stärker fördern, etwa durch den Abschluss so genannter "learning agreements" in der Schluss­phase des Studiums. Das sind gemeinsame Vereinbarung über die Lernziele.

Weitere Änderungen

Weitere Änderungen im Universitäts­gesetz betreffen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Begrenzung der Funktions­dauer von Rektorinnen und Rektoren und Senats­mitgliedern.
    Das sind die Personen, die an der Spitze einer Universität stehen und dort die Regeln festlegen.
  • einfachere Regeln für die Wieder­bestellung von Rektorinnen und Rektoren
  • verbesserte Rahmen­bedingungen für befristete Arbeits­verhältnisse

Außerdem wird Ghostwriting an Universitäten und Hoch­schulen ein Verwaltungs-Straftat­bestand. Ghost­writing bedeutet hier: Jemand schreibt im Namen einer anderen Person eine wissen­schaftliche Arbeit. Wer als Ghost­writer tätig ist, kann in Zukunft dafür bestraft werden.

Auch eine Änderung der Regelung zur COVID-19-Pandemie wurde mehrheitlich beschlossen. Für die Teilnahme an einer Präsenz-Lehr­veranstaltung und Aufnahme­prüfungen ist ein negativer Corona-Test nötig. Das können die Universitäten und Hoch­schulen nun von den Studierenden verlangen.

Weitere Punkte auf der Tages­ordnung des Ausschusses waren:

  • eine Novelle zum Hochschülerschafts-Gesetz, die beschlossen wurde
  • mehrere Anliegen der Oppositionsparteien
  • der aktuelle Tätigkeits­bericht der Ombuds­stelle für Studierende.
    Das ist eine Stelle, an die sich Studierende mit Problemen wenden können.
    Auch hier zeigt die COVID-19-Pandemie Folgen: Die Zahl der Beschwerden und Anliegen ist zuletzt deutlich gestiegen.

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