Sozialausschuss: Neues Gesetz für das Arbeiten von zu Hause aus
Gesetz für das Homeoffice
Damit sich die Menschen nicht so leicht mit dem Corona-Virus anstecken, müssen wir Abstand zueinander halten. Viele Menschen arbeiten deswegen auch von zu Hause aus. Dazu sagt man auch Homeoffice. Weil inzwischen so viele Menschen Homeoffice machen, braucht es dafür klare Gesetze.
Schon im Februar hat der Nationalrat Teil eines Gesetzes zum Homeoffice beschlossen. Jetzt hat sich der Sozialausschuss zu einer außerplanmäßigen Sitzung getroffen. Dabei wurde ein zweiter Gesetzentwurf vorbereitet. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten in der Sitzung für den Entwurf. Stimmen Nationalrat und Bundesrat diesem zweiten Gesetzesentwurf auch zu, dann könnten die neuen Regeln schon ab dem 1. April 2021 gelten.
Das soll unter anderem in dem neuen Gesetz geregelt werden:
- Was genau Homeoffice ist.
Das heißt, dass die Arbeit zu Hause in der Wohnung gemacht wird.
Und dass darüber zuvor eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber getroffen wurde. - Was man alles unter dem Wort Wohnung versteht, ist noch nicht geklärt.
- Wer die Arbeitsmittel, zum Beispiel den Computer, zur Verfügung stellt.
- Der Abschluss einer Betriebs-Vereinbarung.
- Fragen zum Thema ArbeitnehmerInnen-Schutz.
- Dass man für eine Homeoffice-Pauschale keine Sozialversicherungs-Beiträge zahlen muss.
Mit Homeoffice-Pauschale ist ein zusätzliches Geld gemeint, das man für Homeoffice bekommt.
Der Nationalrat berät über den Gesetzesentwurf wahrscheinlich am 25. März. Der Bundesrat dann am 30. März.
Gesetz für die Landarbeit
Der Sozialausschuss hat in der Sitzung auch zu einem neuen Landarbeitsgesetz beraten. Bisher gab es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Landarbeits-Ordnungen. Die sollen abgeschafft werden. Stattdessen soll es ein Landarbeitsgesetz geben, das in ganz Österreich gilt. Ziel dabei ist: Einheitliche Regelungen für Personen, die in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft arbeiten.
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Außerdem wurde im Sozialausschuss über eine Erneuerung zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) gesprochen. Das Überbrückungsgeld für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter soll neu berechnet werden. Damit gemeint ist das Geld, das manche Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter kurz vor ihrer Pension beantragen können. Auch will man andere Möglichkeiten schaffen, von denen die Schlechtwetter-Entschädigung gezahlt werden soll. Das ist jenes Geld, das Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter bekommen, wenn sie wegen schlechtem Wetter nicht arbeiten können.
Sonstiges
Die Oppositionsparteien, also jene Parteien, die im Moment nicht in der Bundesregierung sind, haben verschiedene Anträge in der Sitzung eingebracht. Diese wurden aber von der Mehrheit abgelehnt oder auf einen anderen Tag verschoben. Darunter auch die von der SPÖ vorgeschlagene "Aktion 40.000", eine Idee, wie man 40.000 arbeitslosen Personen einen Arbeitsplatz geben kann.
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