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Sozialausschuss: Neues Gesetz für das Arbeiten von zu Hause aus

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Gesetz für das Homeoffice

Damit sich die Menschen nicht so leicht mit dem Corona-Virus anstecken, müssen wir Abstand zu­ei­nan­der halten. Viele Menschen arbeiten deswegen auch von zu Hause aus. Dazu sagt man auch Home­office. Weil inzwischen so viele Menschen Homeoffice machen, braucht es dafür klare Gesetze.

Schon im Februar hat der Nationalrat Teil eines Gesetzes zum Homeoffice beschlossen. Jetzt hat sich der Sozialausschuss zu einer außer­planmäßigen Sitzung getroffen. Dabei wurde ein zweiter Gesetz­entwurf vorbereitet. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten in der Sitzung für den Entwurf. Stimmen Na­tio­nalrat und Bundesrat diesem zweiten Gesetzes­entwurf auch zu, dann könnten die neuen Regeln schon ab dem 1. April 2021 gelten.

Das soll unter anderem in dem neuen Gesetz geregelt werden:

  • Was genau Homeoffice ist.
    Das heißt, dass die Arbeit zu Hause in der Wohnung gemacht wird.
    Und dass darüber zuvor eine Verein­barung zwischen Arbeit­nehmerin oder Arbeit­nehmer und Arbeit­geberin oder Arbeit­geber getroffen wurde.
  • Was man alles unter dem Wort Wohnung versteht, ist noch nicht geklärt.
  • Wer die Arbeits­mittel, zum Beispiel den Computer, zur Verfügung stellt.
  • Der Abschluss einer Betriebs-Vereinbarung.
  • Fragen zum Thema Arbeit­nehmerInnen-Schutz.
  • Dass man für eine Homeoffice-Pauschale keine Sozial­versicherungs-Beiträge zahlen muss.
    Mit Homeoffice-Pauschale ist ein zusätzliches Geld gemeint, das man für Homeoffice bekommt.

Der Nationalrat berät über den Gesetzes­entwurf wahrscheinlich am 25. März. Der Bundesrat dann am 30. März.

Gesetz für die Landarbeit

Der Sozial­ausschuss hat in der Sitzung auch zu einem neuen Land­arbeits­gesetz beraten. Bisher gab es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Land­arbeits-Ordnungen. Die sollen abgeschafft werden. Stattdessen soll es ein Land­arbeits­gesetz geben, das in ganz Österreich gilt. Ziel dabei ist: Einheitliche Regelungen für Personen, die in der Land­wirtschaft und Forst­wirtschaft arbeiten.

Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

Außerdem wurde im Sozial­ausschuss über eine Erneuerung zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Ab­fertigungs­gesetz (BUAG) gesprochen. Das Über­brückungs­geld für Bau­arbeiterinnen und Bau­arbeiter soll neu berechnet werden. Damit gemeint ist das Geld, das manche Bau­arbeiterinnen und Bauarbeiter kurz vor ihrer Pension beantragen können. Auch will man andere Möglichkeiten schaffen, von denen die Schlechtwetter-Entschädigung gezahlt werden soll. Das ist jenes Geld, das Bau­arbeiterinnen und Bauarbeiter bekommen, wenn sie wegen schlechtem Wetter nicht arbeiten können.

Sonstiges

Die Oppo­si­tionsparteien, also jene Parteien, die im Moment nicht in der Bundesregierung sind, haben ver­schiedene Anträge in der Sitzung eingebracht. Diese wurden aber von der Mehrheit abgelehnt oder auf einen anderen Tag verschoben. Darunter auch die von der SPÖ vor­geschlagene "Aktion 40.000", eine Idee, wie man 40.000 arbeitslosen Personen einen Arbeitsplatz geben kann.

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