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Verkehrsausschuss schafft gesetzliche Grundlage für das Klimaticket

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Das Klimaticket, das auch "1-2-3-Ticket" heißt, wird ein Ticket für alle öffentlichen Verkehrsmittel sein. Es wird in ganz Österreich gelten. Wenn man das Klimaticket hat, kann man überall in Österreich mit Bussen, Bahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

Die Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS haben Gesetze beschlossen, damit das Verkehrsministerium das Klimaticket einführen kann. Das hat der Verkehrsausschuss empfohlen. Voraussetzung dafür ist: Das Verkehrs­ministerium muss mit den Verkehrs­verbünden und den Ver­kehrs­betrieben in Österreich eine "One Mobility GmbH", also ein gemeinsames Unternehmen, grün­den. Dieses Unternehmen soll dann das Klimaticket österreichweit verkaufen.

Der Verkehrsausschuss hat vor dem Beschluss eine Woche Zeit gehabt, damit die Abgeordneten den Initiativantrag der Regierungs­parteien für den Gesetzes­entwurf begutachten können. Die Ab­ge­ord­neten von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS haben gemeinsam einen Ab­änderungs­antrag eingebracht, mit dem der Gesetzesentwurf noch geändert wurde.

Außerdem hat der Verkehrs­ausschuss eine Ausschuss-Feststellung beschlossen. Eine Ausschuss-Fest­stellung sind Anmerkungen des Ausschusses zu einem Gesetzesentwurf. Die Abgeordneten ha­ben gefordert, dass es noch mehr Informationen zu dem Ticket und zur One Mobility GmbH für das Par­la­ment geben muss.

Allen Fraktionen im Verkehrs­ausschuss ist es wichtig, dass das Parlament das Klimaticket-Projekt kon­trollieren kann. Die FPÖ zweifelt daran, dass das Parlament die One Mobility GmbH ausreichend kon­trol­lieren kann. Deshalb haben die Abgeordneten der FPÖ nicht mit den anderen Parteien für den An­trag und die Ausschuss-Feststellung gestimmt.