Allgemeine Maskenpflicht für Abgeordnete im Parlament
Für die Abgeordneten des Nationalrats gilt bis zum Ende der aktuellen Sitzungsperiode im Juli eine allgemeine Maskenpflicht. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka hat in der Hausordnung des Parlaments festgelegt, dass die Abgeordneten FFP2-Masken tragen müssen. Die Masken hindern die Abgeordneten nicht an der Ausübung ihrer Aufgabe.
Nach der Sonder-Präsidialkonferenz sagt der Nationalratspräsident: "Was für Frau und Herrn Österreicher gilt, gilt auch grundsätzlich für uns im Parlament. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen derzeit ihre Gesundheit auch wegen der Corona-Mutationen bedroht. Als Verantwortlicher für das Hohe Haus ist es meine Pflicht, für die gesundheitliche Sicherheit aller im Parlament anwesenden Personen zu sorgen."
Wenn sich Abgeordnete nicht an die allgemeine Maskenpflicht halten, können sie dafür nicht bestraft werden. Zum Beispiel mit einer Geldstrafe. Dazu müsste die Geschäftsordnung des Nationalrats geändert werden. Einer solchen Änderung müssten zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrats zustimmen.
ÖVP, Grüne und SPÖ unterstützen die allgemeine Maskenpflicht im Parlament, die FPÖ sprach sich dagegen aus.
Am Freitag fand eine Sondersitzung des Nationalrats zum Thema ÖBAG-Chats statt. Auch dort war die Maskenpflicht Diskussionsthema.
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