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Allgemeine Maskenpflicht für Abgeordnete im Parlament

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Für die Abgeordneten des Nationalrats gilt bis zum Ende der aktuellen Sitzungs­periode im Juli eine allge­meine Masken­pflicht. Nationalrats­präsident Wolfgang Sobotka hat in der Haus­ordnung des Parlaments festgelegt, dass die Abge­ord­ne­ten FFP2-Masken tragen müssen. Die Masken hindern die Abgeordneten nicht an der Ausübung ihrer Aufgabe.

Nach der Sonder-Präsidialkonferenz sagt der Nationalrats­präsident: "Was für Frau und Herrn Österreicher gilt, gilt auch grund­sätzlich für uns im Parlament. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen derzeit ihre Gesundheit auch wegen der Corona-Mutationen bedroht. Als Verantwort­licher für das Hohe Haus ist es meine Pflicht, für die gesund­heit­liche Sicher­heit aller im Parlament anwesenden Personen zu sorgen."

Wenn sich Abgeordnete nicht an die allge­meine Masken­pflicht halten, können sie dafür nicht bestraft werden. Zum Bei­spiel mit einer Geld­strafe. Dazu müsste die Geschäfts­ordnung des Nationalrats geändert werden. Einer solchen Ände­rung müssten zwei Drittel der Abgeordneten des Nationalrats zustimmen.

ÖVP, Grüne und SPÖ unterstützen die allgemeine Masken­pflicht im Parlament, die FPÖ sprach sich dagegen aus.

Am Freitag fand eine Sonder­sitzung des Nationalrats zum Thema ÖBAG-Chats statt. Auch dort war die Masken­pflicht Diskussions­thema.

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