Sozialausschuss: Notstandshilfe wird bis Ende Juni aufgestockt
Wegen der Corona-Krise ist die Lage am Arbeitsmarkt sehr schwierig. Viele arbeitslose Menschen haben derzeit keine Chance, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Damit sie genug Geld zum Leben haben, wurde nun die Notstandshilfe ein weiteres Mal aufgestockt. Die Aufstockung gilt rückwirkend ab 1. April.
Notstandshilfe ist das Geld, das arbeitslose Menschen nach dem Ende des Arbeitslosengelds bekommen. Das ist normalerweise weniger als das Arbeitslosengeld. Die Betroffenen erhalten nun genau so viel Geld als Notstandshilfe, wie sie vorher als Arbeitslosengeld bekommen haben. Das war schon zwischen März 2020 und März 2021 so. Nun wird diese Maßnahme ein weiteres Mal um 3 Monate verlängert.
Die Koalitionsparteien haben diesen Gesetzesantrag eingebracht. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte mit breiter Mehrheit zu. Gegen den Antrag stimmten nur die NEOS: Weil die Aufstockung auch jenen Personen zugute kommt, die bereits vor Beginn der Corona-Krise jahrelang arbeitslos gewesen sind.
Auch das hat der Sozialausschuss beschlossen: Der Überbrückungsfonds für selbständige KünstlerInnen wird um weitere 20 Millionen € aufgestockt. Wegen Corona müssen zahlreiche Kunst- und Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Die KünstlerInnen haben dadurch keine Einnahmen. Nun stehen insgesamt 140 Millionen € zur Verfügung, damit die Einnahmen-Ausfälle wenigstens zum Teil ausgeglichen werden können.
Einstimmig beschlossen hat der Sozialausschuss einen Entschließungsantrag: Wie wird darüber entschieden, ob Menschen mit Behinderungen als arbeitsunfähig eingestuft werden? Arbeitsminister Kocher soll einen Plan dafür erarbeiten, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geändert werden können.
Bericht des Arbeitsministers
Der Sozialausschuss hat sich auch mit einer Reihe von Regierungsberichten und Oppositionsanträgen befasst. Unter anderem legte Arbeitsminister Martin Kocher einen Bericht vor. Eine wichtige Maßnahme für die Wirtschaft ist die COVID-19-Kurzarbeit. Bis Ende Februar sind 6,4 Milliarden € an Kurzarbeitsbeihilfen ausgezahlt worden. Die Budgetbelastung durch diese Maßnahme betrug insgesamt 10,77 Milliarden €. Darin sind auch noch offene Verpflichtungen enthalten. Also Geld, das noch nicht an Betriebe ausbezahlt worden ist. Die Sonderbetreuungszeit hat bis inklusive Februar 2021 9,52 Millionen € gekostet. Sonderbetreuungszeit können ArbeitnehmerInnen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürften Angehörigen in Anspruch nehmen.
Sozialminister Rudolf Anschober nahm nicht mehr an der Sitzung teil. Er hat heute Vormittag seinen Rücktritt angekündigt. Er wurde durch Infrastruktur- und Umweltministerin Leonore Gewessler vertreten.
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