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Impfstraßen: Erleichterungen für freiwillige Helferinnen und Helfer

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Viele Personen sind als freiwillige Helferinnen und Helfer bei den Impfstraßen tätig. Sie können für diese Tätigkeit in Zukunft bis zu 1.000 € Aufwandsentschädigung im Monat bekommen, ohne dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu müssen. Das gilt auch dann, wenn jemand Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld oder Familienbeihilfe bezieht. Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat das mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass in den Impfstraßen genug Personal zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht.

Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Jänner 2021. Für die Aufwandsentschädigung müssen bis Ende Juni keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Die weiteren Bestimmungen treten mit der Veröffentlichung der Novelle im Bundesgesetzblatt in Kraft. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits für die Helferinnen und Helfer in den Teststraßen. Der Bund ersetzt den Bundesländern die Kosten für die Aufwandsentschädigungen, die die Bundesländer an die freiwilligen Helferinnen und Helfer bezahlen.

Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Der Gesundheitsausschuss hat auch Änderungen im Sozialversicherungsrecht zugestimmt. Auch Sozialversicherte, die nicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) versichert sind, sollen Zugang zu kostenlosen Corona-Tests in ärztlichen Hausapotheken haben. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie können sich jetzt auch kostenlos in Hausapotheken testen lassen.

Auch das Tierärztegesetz wurde umfassend geändert. Das Gesetz entspricht nun besser den aktuellen Rahmenbedingungen. Es ermöglicht jetzt unter anderem die Gründung von Tierärztegesellschaften. Diese Tierärztegesellschaften können im Firmenbuch eingetragen werden. Die Tierärztinnen und Tierärzte müssen mindestens die Hälfte der Anteile und Stimmrechte in diesen Gesellschaften halten.

Berichte des Gesundheitsministeriums

Bis Ende Februar wurden 40,6 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen bereitgestellt. Für kostenlose FFP2-Masken hat das Gesundheitsministerium bisher 11,12 Mio. €, für die Arbeitsfreistellung von Beschäftigten mit COVID-19-Risiko-Attest 33,26 Mio. € ausgegeben. Am meisten wurde für den Kostenersatz für die Bundesländer und die AGES ausgegeben: zum Beispiel für Teststraßen, Laboruntersuchungen, Quarantäne-Überwachungen und die Bereitstellung von Baracken-Spitälern.

Die Opposition forderte im Gesundheitsausschuss unter anderem:

  • eine Änderung der Strategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
  • eine Strafbefreiung für Menschen, die gegen Corona-Vorschriften verstoßen haben
  • kostenfreie Tests für die gesamte Bevölkerung, die man zu Hause durchführen kann („Wohnzimmertests“)

SPÖ, FPÖ und NEOS konnten sich mit diesen Initiativen allerdings nicht durchsetzen.

Vizekanzler Werner Kogler gab bekannt:

Es wurde eine Regelung für Personen gefunden, die sich von der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet haben. Sie können sich ab dem 20. April auch pro Monat 5 Gratis-Selbsttests in einer Apotheke abholen.

Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind: