COVID-19: Nationalrat beschließt Erleichterungen für geimpfte Personen
Am 19. Mai soll die Gastronomie wieder öffnen. Auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen soll österreichweit wieder möglich sein. Dann soll es auch Erleichterungen für Personen geben, die schon gegen das Coronavirus geimpft sind. Ein entsprechendes Gesetz hat der Nationalrat im Eilverfahren beschlossen. Geimpfte Personen sollen grundsätzlich mit getesteten und genesenen Personen gleichgestellt werden: Sie sollen zum Beispiel Kaffeehäuser oder Kulturveranstaltungen besuchen dürfen.
Grüner Pass
Das ist ein erster Schritt in Richtung "Grüner Pass". Im Grünen Pass soll das eingetragen werden: Ist die Person gegen COVID-19 geimpft? Ist die Person aktuell getestet? Ist die Person nach einer Corona-Erkrankung wieder gesund? Der Grüne Pass soll das Leben in Zeiten der Corona-Pandemie wieder einfacher machen.
Die Impf-Zertifikate könnten vorerst einmal 6 Monate lang gelten, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein. Die Details dazu stehen aber noch nicht fest.
Kritik der FPÖ
Heftige Kritik am Beschluss kam von der FPÖ. Sie meint, der Bevölkerung werden die Risiken der Impfung verschwiegen. Die Opposition hat beim Grünen Pass auch Bedenken, was den Datenschutz betrifft. Denn der Grüne Pass enthält sehr persönliche Gesundheitsdaten, die rechtlich besonders geschützt werden müssen. Die entsprechenden Anträge der Opposition fanden aber keine Zustimmung.
Erweiterte Testpflicht am Arbeitsplatz
Teil der Novelle zum COVID-19-Maßnahmengesetz ist eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte. Diese wird für Personen gelten, die an ihrem Arbeitsplatz engen Kontakt mit anderen Personen haben. Zum Beispiel in Büros. Geplant ist, diese Personen verpflichtend zu testen. Es wird dann nicht mehr zulässig sein, anstelle der Tests FFP2-Masken zu tragen. Die Details müssen noch in einer Verordnung festgelegt werden.
Diese Links führen Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind.