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COVID-19: Nationalrat beschließt Erleichterungen für geimpfte Personen

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Am 19. Mai soll die Gastronomie wieder öffnen. Auch der Besuch von Kultur- und Sport­veranstaltungen soll österreichweit wieder möglich sein. Dann soll es auch Erleichterungen für Personen geben, die schon gegen das Coronavirus geimpft sind. Ein entsprechendes Gesetz hat der Nationalrat im Eilverfahren beschlossen. Geimpfte Personen sollen grundsätzlich mit getesteten und genesenen Personen gleichgestellt werden: Sie sollen zum Beispiel Kaffeehäuser oder Kultur­veran­staltungen besuchen dürfen.

Grüner Pass

Das ist ein erster Schritt in Richtung "Grüner Pass". Im Grünen Pass soll das ein­getragen werden: Ist die Person gegen COVID-19 geimpft? Ist die Person aktuell ge­testet? Ist die Person nach einer Corona-Erkrankung wieder gesund? Der Grüne Pass soll das Leben in Zeiten der Corona-Pandemie wieder einfacher machen.

Die Impf-Zertifikate könnten vorerst einmal 6 Monate lang gelten, sagte Gesund­heits­minister Wolfgang Mückstein. Die Details dazu stehen aber noch nicht fest.

Kritik der FPÖ

Heftige Kritik am Beschluss kam von der FPÖ. Sie meint, der Bevölkerung werden die Risiken der Impfung verschwiegen. Die Opposition hat beim Grünen Pass auch Bedenken, was den Datenschutz betrifft. Denn der Grüne Pass enthält sehr per­sön­liche Gesundheits­daten, die rechtlich besonders geschützt werden müssen. Die entsprechenden Anträge der Opposition fanden aber keine Zustimmung.

Erweiterte Testpflicht am Arbeitsplatz

Teil der Novelle zum COVID-19-Maßnahmen­gesetz ist eine erweiterte Testpflicht für Beschäftigte. Diese wird für Personen gelten, die an ihrem Arbeitsplatz engen Kontakt mit anderen Personen haben. Zum Beispiel in Büros. Geplant ist, diese Personen verpflichtend zu testen. Es wird dann nicht mehr zulässig sein, anstelle der Tests FFP2-Masken zu tragen. Die Details müssen noch in einer Verordnung festgelegt werden.

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