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Landwirtschaftsausschuss: Teilverbot für Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat

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Beim Landwirtschafts­ausschuss ging es diesmal vor allem um das Thema Glyphosat. Glyphosat ist eine Chemikalie, die in mehreren Pflanzen­schutz­mitteln enthalten ist. Diese Pflanzen­schutz­mittel verwendet man zum Beispiel, um Un­kraut zu beseitigen. Seit längerer Zeit wird in der Öffentlich­keit darüber diskutiert, ob Glyphosat für Menschen gesund­heits­schädlich ist.

Nun schlagen ÖVP und Grüne ein Gesetz zu diesem Thema vor: Pflanzen­schutz­mittel mit Glyphosat soll man nur noch einge­schränkt verwenden dürfen. Der Land­wirt­schafts­ausschuss hat dieser Gesetzesinitiative einstimmig zugestimmt.

In diesen Bereichen soll man in Zukunft Pflanzen­schutz­mittel mit Glyphosat nicht mehr verwenden dürfen:

  • Auf Lebensmitteln, die kurz vor der Ernte sind. Dazu sollen auch Pflanzen gehören, die als Tierfutter dienen.
  • Im Haus- und Kleingarten­bereich.
  • Auf Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personen­gruppen ge­nutzt werden. Solche Flächen sind zum Beispiel: Öffentlich zugäng­liche Sport- und Freizeit­plätze, Schwimm­bäder, Einrich­tungen für die Kinder­betreuung, Kin­der­spiel­plätze, Park- und Garten­anlagen, Fried­höfe, Einrich­tungen der Be­hin­der­ten­hilfe und der Alten­betreuung sowie Gesund­heits- und Pflege­ein­rich­tungen.

Landwirt­schafts­ministerin Elisabeth Köstinger betonte im Ausschuss: Laut EU-Recht könne man in einem einzelnen Land kein komplettes Glyphosat-Verbot verhängen.

Neues Düngemittelgesetz

Der Landwirt­schafts­ausschuss hat auch ein neues Dünge­mittel­gesetz vorbereitet.

AMA-Gütesiegel

Ebenso stimmten die Abgeordneten dafür, dass das AMA-Gütesiegel überarbeitet wird. Das AMA-Gütesiegel ist auf vielen öster­reichischen Lebens­mitteln an­ge­bracht. Es sagt aus, dass das jeweilige Lebens­mittel auf seine Qualität kontrolliert wurde und bestimmte Kriterien erfüllt hat. In der Über­arbeitung des AMA-Güte­siegels soll es um den Einsatz von gen­verändertem Soja als Futter­mittel in der Tier­auf­zucht gehen. Und es soll um Kriterien gehen, die das Tier­wohl betreffen.

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