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Sozialausschuss: Lange Arbeitszeiten in Spitälern bis 2028 verlängert

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In österreichischen Spitälern sind die Arbeits­zeiten für das Gesund­heits­personal oft­mals sehr lang. Auf Druck der Euro­päischen Union wurden daher im Jahr 2014 die Arbeits­zeiten anders geregelt: Kürzere Wochen­arbeitszeit und kürzere Bereit­schafts­dienste. Derzeit gibt es eine Übergangs­regelung. So kann die Wochen­arbeits­zeit in manchen Fällen bis zu 55 Stunden betragen, wenn innerhalb von die­ser Zeit Bereit­schafts­dienste im Spital geleistet werden.

Um das so zu hand­haben, braucht es aber eine Betriebs­vereinbarung und eine aus­drück­liche Zustimmung der betroffenen Beschäftigten. Diese Übergangs­lösung soll nun bis 2028 verlängert werden. Allerdings soll es ab Juli 2025 eine 52-Stunden-Gren­ze geben. Grund für die Verlän­gerung der Übergangs­lösung: Es gebe zum Teil zu wenig Ärztinnen und Ärzte. Dazu komme die Corona-Pandemie. Dieser Gesetzes­entwurf wurde von der ÖVP und den Grünen eingebracht.

Kritik dazu gab es im Sozialausschuss von der Opposition. Der Gesetzes­entwurf sei für die Beschäftigten in den Spitälern ein Schlag ins Gesicht. Nun möchte die Oppo­sition, dass es zu einem Begutachtungsverfahren kommt.

Sonstige Themen im Sozialausschuss

Es gab auch 2 Entschließungen. Der Sozial­ausschuss hat dafür gestimmt, dass es zentrale Anlauf­stellen für Menschen mit Behin­derungen geben soll. Ein wichtiges Ziel sei es auch, dass arbeits­lose Menschen wieder eine Arbeit finden.

Die Abgeordneten befassten sich auch mit verschie­denen Corona-Hilfen. Laut Arbeits­minister Martin Kocher wurden bis Ende März bereits 7,15 Milliarden Euro für Kurz­arbeit gezahlt, die durch Corona zustande gekommen ist. Die bisherigen Kos­ten für die Sonder­betreuungs­zeit betragen 10,4 Millionen Euro. Mit Sonder­betreu­ungs­zeit sind spezielle Zeiten gemeint, in denen Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­nehmer nicht arbeiten müssen, weil sie ihre Kinder oder pflege­bedürftige Angehörige betreuen müssen.

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