Sondersitzung des Nationalrats: Misstrauensanträge gegen Bundeskanzler und Finanzminister abgelehnt
Der Nationalrat ist am 17. Mai2021 zu einer Sondersitzung zusammengekommen. Die SPÖ hat eine Dringliche Anfrage an Bundeskanzler Sebastian Kurz gestellt. Eine Dringliche Anfrage ist eine schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Regierung. Dieses Regierungsmitglied ist verpflichtet, zu der Anfrage eine Stellungnahme abzugeben. Danach findet eine Debatte im Plenum statt.
Dringliche Anfrage der SPÖ
Die Dringliche Anfrage der SPÖ hatte den Titel "Österreich verdient Ehrlichkeit, Anstand und vollen Einsatz statt Korruptionsverdacht, Verfassungsbruch und Unwahrheiten". Die SPÖ warf der ÖVP vor, dass sie ein Problem mit der unabhängigen Justiz und dem Rechtsstaat hat. Als Begründung dafür führten die Abgeordneten der SPÖ unter anderem folgende Punkte an:
- Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Bundeskanzler Kurz, weil er angeblich im Ibiza-Untersuchungsausschuss zu der Bestellung des Vorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) falsche Aussagen gemacht hat;
- Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Finanzminister Gernot Blümel in Zusammenhang damit, dass die Novomatic der ÖVP illegal Geld gespendet haben könnte;
- Die sehr späte Lieferung der vom Ibiza-Untersuchungsausschuss angeforderten Unterlagen durch das Finanzministerium.
Stellungnahme des Bundeskanzlers
In seiner Stellungnahme im Plenum wehrte sich Bundeskanzler Sebastian Kurz deutlich gegen die Vorwürfe. Er betonte, dass er im Untersuchungsausschuss nicht die Unwahrheit gesagt hat.
Gleichzeitig erhob er selbst Vorwürfe dagegen, wie der Untersuchungsausschuss bei seinen Befragungen vorgeht. Er sagte: Es geht nicht um Wahrheitsfindung, sondern darum, dass das Ansehen von Menschen beschädigt wird.
Er sagte auch: In seiner Zeit als Vorsitzender der ÖVP sind keine Spenden von Novomatic an die ÖVP geflossen.
Misstrauensanträge gegen Bundeskanzler und Finanzminister
Ein Misstrauensantrag der FPÖ gegen Bundeskanzler Kurz erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Wenn eine Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat für einen Misstrauensantrag gegen ein Regierungsmitglied stimmt, muss der Bundespräsident das Regierungsmitglied absetzen. Die Regierungsparteien und auch SPÖ und NEOS stimmten gegen den Misstrauensantrag.
Ein gemeinsamer Misstrauensantrag der Opposition gegen Finanzminister Blümel erhielt auch keine Mehrheit.
SPÖ, FPÖ und NEOS haben eine Ministeranklage gegen Finanzminister Blümel beantragt. Wenn der Nationalrat meint, dass ein Regierungsmitglied ein Gesetz verletzt hat, kann er beim Verfassungsgerichtshof eine Ministeranklage einbringen. Über den Antrag von SPÖ, FPÖ und NEOS wird der Verfassungsausschuss beraten.
Finanzministerium liefert Unterlagen auch in elektronischer Form
Das Finanzministerium hat dem Ibiza-Untersuchungsausschuss die angeforderten Akten und E-Mails auf Papier ausgedruckt geliefert. Die Abgeordneten des Ibiza-Untersuchungsausschusses haben sich darüber beschwert: Ausgedruckte Unterlagen kann man nicht so einfach nach Stichwörtern durchsuchen. Es dauert sehr lange, etwas zu finden.
Inzwischen hat das Finanzministerium einen Teil dieser Unterlagen auch elektronisch auf einem USB-Stick geliefert. Elektronische Unterlagen können viel einfacher nach Stichwörtern durchsucht werden. Die Sicherheitsstufe für diese Unterlagen wurde von "geheim" (Stufe 3) auf "eingeschränkt" (Stufe 1) geändert. Das erleichtert die Arbeit der Abgeordneten im Ibiza-Untersuchungsausschuss sehr. Die Sicherheitsstufen sind im Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrats und des Bundesrats geregelt.
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