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Sondersitzung des Nationalrats: Misstrauensanträge gegen Bundeskanzler und Finanzminister abgelehnt

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Der Nationalrat ist am 17. Mai­2021 zu einer Sonder­sitzung zusammen­gekommen. Die SPÖ hat eine Dringliche Anfrage an Bundes­kanzler Sebastian Kurz gestellt. Eine Dringliche Anfrage ist eine schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Regierung. Dieses Regierungs­mitglied ist verpflichtet, zu der Anfrage eine Stellung­nahme abzugeben. Danach findet eine Debatte im Plenum statt.

Dringliche Anfrage der SPÖ

Die Dringliche Anfrage der SPÖ hatte den Titel "Österreich verdient Ehrlichkeit, Anstand und vollen Einsatz statt Korruptions­verdacht, Verfassungs­bruch und Unwahr­heiten". Die SPÖ warf der ÖVP vor, dass sie ein Problem mit der un­ab­hän­gi­gen Justiz und dem Rechts­staat hat. Als Begründung dafür führten die Abgeordneten der SPÖ unter anderem folgende Punkte an:

  • Die Ermittlungen der Staats­anwaltschaft gegen Bundes­kanzler Kurz, weil er angeblich im Ibiza-Untersuchungs­ausschuss zu der Bestellung des Vorstands der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) falsche Aussagen gemacht hat;
  • Die Ermittlungen der Staats­anwaltschaft gegen Finanz­minister Gernot Blümel in Zusammen­hang  damit, dass die Novomatic der ÖVP illegal Geld gespendet haben könnte;
  • Die sehr späte Lieferung der vom Ibiza-Untersuchungs­ausschuss angeforderten Unterlagen durch das Finanzministerium.
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Stellungnahme des Bundeskanzlers

In seiner Stellung­nahme im Plenum wehrte sich Bundes­kanzler Sebastian Kurz deutlich gegen die Vorwürfe. Er betonte, dass er im Untersuchungs­ausschuss nicht die Unwahr­heit gesagt hat. 

Gleichzeitig erhob er selbst Vorwürfe dagegen, wie der Untersuchungs­ausschuss bei seinen Befragungen vorgeht. Er sagte: Es geht nicht um Wahrheits­findung, sondern darum, dass das Ansehen von Menschen beschädigt wird. 

Er sagte auch: In seiner Zeit als Vorsitzender der ÖVP sind keine Spenden von Novomatic an die ÖVP geflossen.

Misstrauensanträge gegen Bundeskanzler und Finanzminister

Ein Misstrauens­antrag der FPÖ gegen Bundes­kanzler Kurz erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Wenn eine Mehrheit der Abgeordneten im Nationalrat für einen Misstrauens­antrag gegen ein Regierungs­mitglied stimmt, muss der Bundes­präsident das Regierungs­mitglied absetzen. Die Regierungsparteien und auch SPÖ und NEOS stimmten gegen den Misstrauens­antrag.

Ein gemeinsamer Misstrauens­antrag der Opposition gegen Finanz­minister Blümel erhielt auch keine Mehrheit.

SPÖ, FPÖ und NEOS haben eine Minister­anklage gegen Finanz­minister Blümel beantragt. Wenn der Nationalrat meint, dass ein Regierungs­mitglied ein Gesetz verletzt hat, kann er beim Verfassungs­gerichts­hof eine Minister­anklage einbringen. Über den Antrag von SPÖ, FPÖ und NEOS wird der Verfassungs­ausschuss beraten.

Finanzministerium liefert Unterlagen auch in elektronischer Form

Das Finanz­ministerium hat dem Ibiza-Untersuchungs­ausschuss die ange­forderten Akten und E-Mails auf Papier ausgedruckt geliefert. Die Abgeordneten des Ibiza-Untersuchungs­ausschusses haben sich darüber beschwert: Ausge­druckte Unterlagen kann man nicht so einfach nach Stich­wörtern durchsuchen. Es dauert sehr lange, etwas zu finden.

Inzwischen hat das Finanz­ministerium einen Teil dieser Unterlagen auch elek­tronisch auf einem USB-Stick geliefert. Elek­tronische Unterlagen können viel einfacher nach Stich­wörtern durchsucht werden. Die Sicherheits­stufe für diese Unterlagen wurde von "geheim" (Stufe 3) auf "eingeschränkt" (Stufe 1) geändert. Das erleichtert die Arbeit der Abgeordneten im Ibiza-Untersuchungs­ausschuss sehr. Die Sicherheits­stufen sind im Bundes­gesetz über die Informations­ordnung des Nationalrats und des Bundesrats geregelt.

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