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Volksanwaltschaftsausschuss: Mehr Beschwerden im Jahr 2020

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Die Volks­anwalt­schaft hat die Aufgabe, die Verwaltung des Staates zu kontrollieren. Wenn Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, dass sie nicht korrekt behandelt worden sind, können sie bei der Volks­anwalt­schaft eine Beschwerde einbringen.

Die 3 Volks­anwälte Bernhard Achitz, Werner Amon und Walter Rosenkranz berichteten im Volks­anwalt­schafts­ausschuss des Nationalrat: Im Jahr 2020 hat es bei der Volks­anwalt­schaft 18.000 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gegeben. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hat es 16.600 Beschwerden gegeben.

In 5.000 von den 18.000 Fällen war allerdings die Volks­anwalt­schaft nicht zuständig. Die betroffenen Personen bekamen aber Informationen zur Rechts­lage und Auskunft über andere Beratungs­angebote. In 4.000 Fällen gab es keine ausreichenden Hinweise für Miss­stände. In etwa der Hälfte der Fälle leitete die Volks­anwalt­schaft ein Prüf­verfahren ein.

Bericht zum Thema Corona

Neu im Bericht der Volks­anwalt­schaft aus dem Jahr 2020 waren die vielen Fälle, die mit der Corona-Pandemie zu tun hatten. 1.200 Menschen wandten sich mit Anliegen zum Thema Corona an die Volks­anwalt­schaft. Dabei ging es vor allem um diese Anfragen und Beschwerden:

  • Polizei­strafen wegen Verstößen gegen Corona-Regeln
  • Auszahlung von Unter­stützungs­leistungen
  • Besuchs­verbote und Ausgangs­verbote in Alten­heimen und Pflege­heimen
  • Zentral­matura und Home­scholling

Einschränkungen in den Justizanstalten

Die Volks­anwalt­schaft mahnte daher: Um auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein, soll man recht­zeitig Konzepte und recht­liche Grund­lagen für die Be­käm­pfung erarbeiten.

Darum geht es im 2. Teil des Berichts: Die Über­prüfung von öffentlichen und pri­vaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Frei­heit einge­schränkt werden. aller Fraktionen lobten die Arbeit der Volks­anwalt­schaft und die Qualität der Berichte. In der Sitzung wurde auch über einzelne Fälle aus dem Bericht gesprochen.Abgeordnete

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