Volksanwaltschaftsausschuss: Mehr Beschwerden im Jahr 2020
Die Volksanwaltschaft hat die Aufgabe, die Verwaltung des Staates zu kontrollieren. Wenn Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, dass sie nicht korrekt behandelt worden sind, können sie bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde einbringen.
Die 3 Volksanwälte Bernhard Achitz, Werner Amon und Walter Rosenkranz berichteten im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrat: Im Jahr 2020 hat es bei der Volksanwaltschaft 18.000 Beschwerden über die öffentliche Verwaltung gegeben. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hat es 16.600 Beschwerden gegeben.
In 5.000 von den 18.000 Fällen war allerdings die Volksanwaltschaft nicht zuständig. Die betroffenen Personen bekamen aber Informationen zur Rechtslage und Auskunft über andere Beratungsangebote. In 4.000 Fällen gab es keine ausreichenden Hinweise für Missstände. In etwa der Hälfte der Fälle leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein.
Bericht zum Thema Corona
Neu im Bericht der Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2020 waren die vielen Fälle, die mit der Corona-Pandemie zu tun hatten. 1.200 Menschen wandten sich mit Anliegen zum Thema Corona an die Volksanwaltschaft. Dabei ging es vor allem um diese Anfragen und Beschwerden:
- Polizeistrafen wegen Verstößen gegen Corona-Regeln
- Auszahlung von Unterstützungsleistungen
- Besuchsverbote und Ausgangsverbote in Altenheimen und Pflegeheimen
- Zentralmatura und Homescholling
Einschränkungen in den Justizanstalten
Die Volksanwaltschaft mahnte daher: Um auf zukünftige Pandemien vorbereitet zu sein, soll man rechtzeitig Konzepte und rechtliche Grundlagen für die Bekämpfung erarbeiten.
Darum geht es im 2. Teil des Berichts: Die Überprüfung von öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. aller Fraktionen lobten die Arbeit der Volksanwaltschaft und die Qualität der Berichte. In der Sitzung wurde auch über einzelne Fälle aus dem Bericht gesprochen.Abgeordnete
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