Corona-Kurzarbeit: Neue Kriterien und Verlängerung
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ einer Änderung des Arbeitsmarktservice-Gesetzes zugestimmt. Damit wurden teilweise neue Kriterien für die Corona-Kurzarbeit beschlossen. Die Corona-Kurzarbeit läuft also nicht aus. Sie kann nun auch noch weiter beantragt werden.
Kurzarbeits-Beihilfe wird reduziert
Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, können noch bis Mitte Juni 2022 eine höhere Kurzarbeits-Beihilfe bekommen. Die Beihilfe wird aber im Vergleich zur aktuellen Höhe der Beihilfe um 15 % reduziert.
Es soll auch noch weitere Änderungen geben. Diese Änderungen betreffen den maximalen Arbeitsausfall. Die Arbeitszeit soll nun auf maximal 50 % heruntergesetzt werden dürfen. Weitere Änderungen betreffen den Verbrauch von Urlaubstagen.
In dem Gesetzesentwurf gibt es auch eine Sonderbestimmung für die Bereiche, die von der Krise besonders stark betroffen sind: Für Betriebe, deren Umsätze sehr stark eingebrochen sind, sollen die derzeit geltenden Regeln noch bis Ende Dezember 2021 angewendet werden. Die neuen Regeln gelten für diese Betriebe dann erst ab Jänner 2022.
Verzögerung bei gleichen Kündigungsfristen
Derzeit haben Arbeiterinnen / Arbeiter und Angestellte verschiedene Kündigungsfristen. Das soll vereinheitlicht werden. Schon 2017 wurden dazu Bestimmungen beschlossen. Diese hätten Anfang 2021 in Kraft treten sollen. Mit den Stimmen der Koalitionsparteien wurde jetzt beschlossen: Diese Bestimmungen sollen erst ab Oktober 2021 gelten. Für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter wird es Ausnahmen geben.
Notstandshilfe bleibt erhöht
Die Notstandshilfe wird noch bis Ende September auf die Höhe des Arbeitslosengeldes erhöht. COVID-Testungen, die in Betrieben durchgeführt werden, werden auch weiter gefördert.
Anträge der Opposition abgelehnt
Die Oppositionsparteien konnten sich mit ihren Anträgen nicht durchsetzen: Die SPÖ hat zum Beispiel wieder einen Antrag gestellt, damit das Arbeitslosengeld erhöht wird. Dafür gab es aber keine Mehrheit im Ausschuss.
Diese Links führen Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 693/2021
- Parlamentskorrespondenz Nr. 695/2021 (Betriebliche Corona-Testungen, Mutterschutzgesetz)