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Härtefallfonds auf 3 Milliarden Euro aufgestockt

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Der Härtefall­fonds wurde verlängert. Die Hilfs­zahlungen aus diesem Fonds gehen an Selb­ständige, Kleinst­unternehmen und gemein­nützige Organisationen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es können nun auch mehr Betroffene um Unter­stützung aus dem Härtefall­fonds ansuchen. Deshalb sind weitere finanzielle Mittel erforderlich.

Für den Härtefall­fonds sollen nun insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Das ist 1 Milliarde Euro mehr als bisher.

Die Abgeordneten haben ebenfalls beschlossen:

  • Schutz­masken sollen bis Ende des Jahres weiter von der Umsatz­steuer befreit bleiben.
  • Ethanol soll weiter von der Alkohol­steuer befreit bleiben. Ethanol wird zur Herstellung von Desinfektions­mittel verwendet.
  • Garantien für Überbrückungs­kredite für große Unternehmen sollen auch bis Ende des Jahres verlängert werden. Mit Überbrückungs­krediten bekommen Unternehmen Geld, wenn sie aufgrund der Corona-Krise kurz­zeitig finanzielle Probleme haben. Die Überbrückungs­garantien werden von der Hotel- und Tourismus­bank (ÖHT) oder dem Austria Wirtschafts­service (AWS) vollständig übernommen. Auch die Stundungs­regelung wird verlängert. Das heißt, dass Unternehmen auch weiter keine Stundungs­zinsen zahlen müssen, wenn sie Steuern erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen können. Wirtschafts­ministerin Margarethe Schramböck berichtet: Bisher wurden bereits staatliche Garantien in Höhe von 7 Milliarden Euro genehmigt.

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