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Neues Gesetz zur Förderung von Ökostrom soll schnelleren Umstieg auf erneuerbare Energien bringen

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In Österreich wurde lange eine Neu­regelung und eine Aus­weitung der Förderung von Öko­strom angestrebt und viel darüber diskutiert. Jetzt könnte es noch vor dem Sommer einen Beschluss geben. Öko­strom ist Strom aus erneuer­baren Energie­quellen wie Wind, Sonne oder Wasser, im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl.

Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS den Weg für ein umfang­reiches Gesetzes­paket bereitet. Im Plenum des Nationalrats ist eine Zwei­drittel-Mehrheit notwendig, damit das neue Gesetzes­paket angenommen werden kann. Das heißt, dass 2 Drittel der Abgeordneten dem Gesetz zustimmen müssen. Das soll durch einen Abänderungs­antrag sicher­gestellt werden. Derzeit wird noch mit der SPÖ darüber verhandelt.

Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Der wichtigste Punkt des Gesetzes­pakets ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).

Das Ziel dieses Gesetzes: Der Strom­verbrauch in Österreich soll ab dem Jahr 2030 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden.

Bis 2040 soll Österreich klima­neutral werden. Klima­neutral bedeutet, dass Österreich seine Treib­haus­gas­emissionen reduziert oder vermeidet. Treib­haus­gase sind die Gase, die für die Klima­katas­trophe verantwortlich sind. Durch die Treib­haus­gase in der Atmos­phäre wird es immer wärmer auf der Erde. Die Emissionen, die nicht vermieden werden können, können durch Klima­schutz­projekte ausgeglichen werden. Zum Beispiel durch das Pflanzen von Bäumen, die Kohlendioxid aus der Luft binden. Das ist ein Ausgleich für Kohlendioxid-Emissionen.

Bis zu 1 Milliarde Euro für Förderungen

In den kommenden Jahren sollen Förderungen in der Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Es soll Markt­prämien und Investitions­zuschüsse geben. Die Erzeugung von Strom aus erneuer­baren Energie­quellen ist teurer als die Erzeugung von Strom aus fossilen Brenn­stoffen. Die Markt­prämie gleicht den Unter­schied zwischen den Kosten der Strom­produktion aus erneuer­baren Energie­quellen und den durch­schnittlichen Marktpreisen aus.

Das Gesetz schafft auch die Grund­lage für private Energie­gemein­schaften und für viele weitere Maß­nahmen, damit die Pariser Klima­ziele erreicht werden. In Paris haben sich die Staats- und Regierungs­chefInnen bei einer Klima­konferenz im Jahr 2015 geeinigt: Die Temperatur auf der Erde soll um nicht mehr als 1,5 Grad Celsius steigen.

Weitere Beschlüsse im Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschafts­ausschuss hat außerdem Änderungen im Bilanz­buch­haltungs-Gesetz und im Wirtschaftstreuhand-Berufe-Gesetz beschlossen.

Die Abgeordneten haben sich auch mit folgenden Themen beschäftigt: Mit dem neuen Bericht der Bundes­wettbewerbs-Behörde (BWB), Berichten über Corona-Hilfen für Unternehmen und zahlreichen Anträgen der Oppositionsparteien.

Der Ausschuss hat auch in einer Entschließung beschlossen: Es soll eine Studie erstellt werden über den Anteil von Frauen im Vorstand von Unternehmen, die in Österreich an der Börse notiert sind. Anteile an diesen Unternehmen können an der Börse gehandelt werden. Die Anteile sind die sogenannten Aktien.

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