Neues Gesetz zur Förderung von Ökostrom soll schnelleren Umstieg auf erneuerbare Energien bringen
In Österreich wurde lange eine Neuregelung und eine Ausweitung der Förderung von Ökostrom angestrebt und viel darüber diskutiert. Jetzt könnte es noch vor dem Sommer einen Beschluss geben. Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonne oder Wasser, im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl.
Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS den Weg für ein umfangreiches Gesetzespaket bereitet. Im Plenum des Nationalrats ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, damit das neue Gesetzespaket angenommen werden kann. Das heißt, dass 2 Drittel der Abgeordneten dem Gesetz zustimmen müssen. Das soll durch einen Abänderungsantrag sichergestellt werden. Derzeit wird noch mit der SPÖ darüber verhandelt.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Der wichtigste Punkt des Gesetzespakets ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG).
Das Ziel dieses Gesetzes: Der Stromverbrauch in Österreich soll ab dem Jahr 2030 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen abgedeckt werden.
Bis 2040 soll Österreich klimaneutral werden. Klimaneutral bedeutet, dass Österreich seine Treibhausgasemissionen reduziert oder vermeidet. Treibhausgase sind die Gase, die für die Klimakatastrophe verantwortlich sind. Durch die Treibhausgase in der Atmosphäre wird es immer wärmer auf der Erde. Die Emissionen, die nicht vermieden werden können, können durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Zum Beispiel durch das Pflanzen von Bäumen, die Kohlendioxid aus der Luft binden. Das ist ein Ausgleich für Kohlendioxid-Emissionen.
Bis zu 1 Milliarde Euro für Förderungen
In den kommenden Jahren sollen Förderungen in der Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Es soll Marktprämien und Investitionszuschüsse geben. Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ist teurer als die Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen. Die Marktprämie gleicht den Unterschied zwischen den Kosten der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen und den durchschnittlichen Marktpreisen aus.
Das Gesetz schafft auch die Grundlage für private Energiegemeinschaften und für viele weitere Maßnahmen, damit die Pariser Klimaziele erreicht werden. In Paris haben sich die Staats- und RegierungschefInnen bei einer Klimakonferenz im Jahr 2015 geeinigt: Die Temperatur auf der Erde soll um nicht mehr als 1,5 Grad Celsius steigen.
Weitere Beschlüsse im Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss hat außerdem Änderungen im Bilanzbuchhaltungs-Gesetz und im Wirtschaftstreuhand-Berufe-Gesetz beschlossen.
Die Abgeordneten haben sich auch mit folgenden Themen beschäftigt: Mit dem neuen Bericht der Bundeswettbewerbs-Behörde (BWB), Berichten über Corona-Hilfen für Unternehmen und zahlreichen Anträgen der Oppositionsparteien.
Der Ausschuss hat auch in einer Entschließung beschlossen: Es soll eine Studie erstellt werden über den Anteil von Frauen im Vorstand von Unternehmen, die in Österreich an der Börse notiert sind. Anteile an diesen Unternehmen können an der Börse gehandelt werden. Die Anteile sind die sogenannten Aktien.
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