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Justizausschuss beschließt Terror-Bekämpfungs-Gesetz

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Das Terror-Bekämpfungs-Gesetz ist ein Teil des Anti-Terror-Pakets. Der Justizausschuss hat das Gesetz mit der Stimmen­mehrheit von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen. Das Paket zählt zu einer Reihe von Maß­nahmen. Damit sollen terroristische Handlungen vermieden oder bekämpft werden. Die Bundes­regierung hat sich nach dem Terroranschlag in Wien im vergangenen November für diese Maßnahmen eingesetzt.

Im Ausschuss wurde über einige Punkte diskutiert: Vor allem über eine elek­tronische Über­wachung, wenn Straf­täterInnen in diesem Bereich bedingt aus der Haft entlassen werden. Diskutiert hat der Ausschuss auch einen neuen Straftat­bestand für religiös motivierte extre­mistische Straf­taten.

Justiz­ministerin Alma Zadić hat betont, dass das Paket eine Viel­zahl an unter­schiedlichen Maß­nahmen beinhaltet. Damit können terroristische Anschläge verhindert werden.

Kritik der Oppositionsparteien

Die Oppositions­parteien kritisierten die Maß­nahmen. Sie finden, es geht nicht um neue Straftat­bestände. Wichtiger sei es, dass die zuständigen Behörden gut funktionieren und zusammen­arbeiten. Das gelte vor allem auch im Hinblick auf den Terror­anschlag am 2. November 2020.

Positiv bewertet die SPÖ die Fall­konferenzen. Hier geht es um den besseren Austausch und die Zusammen­arbeit der Behörden mit anderen Stellen wie der Bewährungs­hilfe. Damit soll das Verhalten von Rechts­brecherInnen während der gericht­lichen Aufsicht besser beurteilt werden können. Gericht­liche Aufsicht bedeutet, dass die Person nicht in Haft ist. Sie wird aber durch die zuständigen Behörden überwacht.

Zweites Anti-Terror-Paket in Begutachtung

Justizministerin Alma Zadić kündigte im Ausschuss außerdem ein zweites Anti-Terror-Paket an. Dieses Paket ist derzeit in Begutachtung.

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