Justizausschuss beschließt Terror-Bekämpfungs-Gesetz
Das Terror-Bekämpfungs-Gesetz ist ein Teil des Anti-Terror-Pakets. Der Justizausschuss hat das Gesetz mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen. Das Paket zählt zu einer Reihe von Maßnahmen. Damit sollen terroristische Handlungen vermieden oder bekämpft werden. Die Bundesregierung hat sich nach dem Terroranschlag in Wien im vergangenen November für diese Maßnahmen eingesetzt.
Im Ausschuss wurde über einige Punkte diskutiert: Vor allem über eine elektronische Überwachung, wenn StraftäterInnen in diesem Bereich bedingt aus der Haft entlassen werden. Diskutiert hat der Ausschuss auch einen neuen Straftatbestand für religiös motivierte extremistische Straftaten.
Justizministerin Alma Zadić hat betont, dass das Paket eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen beinhaltet. Damit können terroristische Anschläge verhindert werden.
Kritik der Oppositionsparteien
Die Oppositionsparteien kritisierten die Maßnahmen. Sie finden, es geht nicht um neue Straftatbestände. Wichtiger sei es, dass die zuständigen Behörden gut funktionieren und zusammenarbeiten. Das gelte vor allem auch im Hinblick auf den Terroranschlag am 2. November 2020.
Positiv bewertet die SPÖ die Fallkonferenzen. Hier geht es um den besseren Austausch und die Zusammenarbeit der Behörden mit anderen Stellen wie der Bewährungshilfe. Damit soll das Verhalten von RechtsbrecherInnen während der gerichtlichen Aufsicht besser beurteilt werden können. Gerichtliche Aufsicht bedeutet, dass die Person nicht in Haft ist. Sie wird aber durch die zuständigen Behörden überwacht.
Zweites Anti-Terror-Paket in Begutachtung
Justizministerin Alma Zadić kündigte im Ausschuss außerdem ein zweites Anti-Terror-Paket an. Dieses Paket ist derzeit in Begutachtung.
Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind: