NEWS in EINFACHER SPRACHE - ARCHIV

Neuorganisation des Verfassungsschutzes mit verstärkter parlamentarischer Kontrolle

Dieser Artikel wurde archiviert.

Der Innenausschuss hat heute zugestimmt, dass der Verfassungs­schutz und das Bundesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismus­bekämpfung (BVT) neu organisiert werden sollen. Das BVT wird in Zukunft "Direktion Staats­schutz und Nachrichten­dienst" heißen. Die Reform soll das Vertrauen der Bevölkerung und der Geheim­dienste anderer Länder in den österreichischen Nachrichten­dienst wieder­herstellen.

Nachrichten­dienst ist ein anderes Wort für Geheim­dienst. Nachrichten­dienste sollen für die Regierung Informationen über andere Staaten oder bestimmte Personen beschaffen. Diese Informationen sind nicht allgemein zugänglich. Sie sind geheim. Mit diesen Informationen soll die Sicherheit von Österreich sicher­gestellt werden.

Die Gesetzes­vorlage, die dem Innen­ausschuss vorgelegt wurde, beinhaltet die folgenden wesentlichen Punkte:

  • Die Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst sollen getrennt werden.
  • Die Präventionsaufgaben des Verfassungsschutzes sollen ausgebaut werden.
    Mit Prävention möchte man verhindern, dass es überhaupt zu einer Gefährdung kommt. Dazu soll es Fall­konferenzen für den Staats­schutz geben. In diesen Fall­konferenzen diskutieren und vereinbaren die verschiedenen beteiligten Stellen, wie sie in einzelnen Fällen weiter vorgehen wollen.
  • Es soll mehr Gefährderansprachen geben.
    Dabei sprechen speziell ausgebildete Präventions­beamtinnen und Präventions­beamte die Gefährderinnen und Gefährder gezielt an. Gefährderinnen und Gefährder sind Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Zum Beispiel, weil sie sich radikalisiert haben und ihre Meinung mit Gewalt durch­setzen wollen. Die Beamtinnen und Beamten klären darüber auf, welche rechtlichen Folgen eine Radikalisierung haben kann. Durch spezielle Programme sollen die Gefährderinnen und Gefährder deradikalisiert werden.
  • Es soll eine Melde­verpflichtung für Gefährderinnen und Gefährder geben, damit sie besser beobachtet werden können.
    Das bedeutet, dass sich Gefährderinnen und Gefährder regel­mäßig zu einer bestimmten Zeit bei einer Dienst­stelle der Polizei melden müssen. So wird ein regelmäßiger Kontakt zu den Gefährderinnen und Gefährdern sichergestellt.
  • Das Parlament soll die Tätigkeit von Staatsschutz und Nachrichtendienst stärker kontrollieren können.

Ein Abänderungs­antrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen wurde berücksichtigt. Dann stimmte der Ausschuss der Gesetzesv­orlage mehr­heitlich mit den Stimmen dieser Parteien zu. Die NEOS stimmten dem Antrag nicht zu. Sie stellten einen eigenen Abänderungsantrag, der aber keine Mehrheit fand.

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stellten auch einen gemeinsamen Antrag auf eine Ausschuss­feststellung. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Die Ausschuss­feststellung ist eine Auf­forderung der Abgeordneten an die Regierung: Bis Ende 2026 sollen die Umsetzung und die Wirksam­keit dieses Bundes­gesetzes bewertet werden. Diese Bewertung soll dann dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten vorgelegt werden.

Dieser Link führt Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:

Parlamentskorrespondenz Nr. 809/2021