Neuorganisation des Verfassungsschutzes mit verstärkter parlamentarischer Kontrolle
Der Innenausschuss hat heute zugestimmt, dass der Verfassungsschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) neu organisiert werden sollen. Das BVT wird in Zukunft "Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst" heißen. Die Reform soll das Vertrauen der Bevölkerung und der Geheimdienste anderer Länder in den österreichischen Nachrichtendienst wiederherstellen.
Nachrichtendienst ist ein anderes Wort für Geheimdienst. Nachrichtendienste sollen für die Regierung Informationen über andere Staaten oder bestimmte Personen beschaffen. Diese Informationen sind nicht allgemein zugänglich. Sie sind geheim. Mit diesen Informationen soll die Sicherheit von Österreich sichergestellt werden.
Die Gesetzesvorlage, die dem Innenausschuss vorgelegt wurde, beinhaltet die folgenden wesentlichen Punkte:
- Die Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst sollen getrennt werden.
- Die Präventionsaufgaben des Verfassungsschutzes sollen ausgebaut werden.
Mit Prävention möchte man verhindern, dass es überhaupt zu einer Gefährdung kommt. Dazu soll es Fallkonferenzen für den Staatsschutz geben. In diesen Fallkonferenzen diskutieren und vereinbaren die verschiedenen beteiligten Stellen, wie sie in einzelnen Fällen weiter vorgehen wollen. - Es soll mehr Gefährderansprachen geben.
Dabei sprechen speziell ausgebildete Präventionsbeamtinnen und Präventionsbeamte die Gefährderinnen und Gefährder gezielt an. Gefährderinnen und Gefährder sind Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Zum Beispiel, weil sie sich radikalisiert haben und ihre Meinung mit Gewalt durchsetzen wollen. Die Beamtinnen und Beamten klären darüber auf, welche rechtlichen Folgen eine Radikalisierung haben kann. Durch spezielle Programme sollen die Gefährderinnen und Gefährder deradikalisiert werden. - Es soll eine Meldeverpflichtung für Gefährderinnen und Gefährder geben, damit sie besser beobachtet werden können.
Das bedeutet, dass sich Gefährderinnen und Gefährder regelmäßig zu einer bestimmten Zeit bei einer Dienststelle der Polizei melden müssen. So wird ein regelmäßiger Kontakt zu den Gefährderinnen und Gefährdern sichergestellt. - Das Parlament soll die Tätigkeit von Staatsschutz und Nachrichtendienst stärker kontrollieren können.
Ein Abänderungsantrag von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen wurde berücksichtigt. Dann stimmte der Ausschuss der Gesetzesvorlage mehrheitlich mit den Stimmen dieser Parteien zu. Die NEOS stimmten dem Antrag nicht zu. Sie stellten einen eigenen Abänderungsantrag, der aber keine Mehrheit fand.
ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stellten auch einen gemeinsamen Antrag auf eine Ausschussfeststellung. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen. Die Ausschussfeststellung ist eine Aufforderung der Abgeordneten an die Regierung: Bis Ende 2026 sollen die Umsetzung und die Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes bewertet werden. Diese Bewertung soll dann dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten vorgelegt werden.
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