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Gewährleistungsrecht: Verbesserung für Kundinnen und Kunden

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Der Justizausschuss hat in seiner letzten Sitzung folgendes besprochen:

Veränderung beim Gewährleistungs-Recht

Für Kundinnen und Kunden soll es im Gewähr­leistungs­recht eine Verbesserung geben. Wer sich etwas kauft, bekommt von der Herstellungs­firma des Produkts eine Gewähr­leistung. Die Firma gewähr­leistet, dass das Produkt zum Zeit­punkt des Kaufs keine Mängel hat. Hat das Produkt dann aber doch einen Mangel? Dann kann die Kundin oder der Kunde das innerhalb von 2 Jahren der Herstellungs­firma melden. Wenn sich heraus­stellt, dass der Mangel schon beim Kauf des Produkts da war: Dann muss die Herstellungs­firma das Produkt reparieren oder einen Ersatz hergeben.

Nun soll es eine Veränderung im Gewähr­leistungs­recht geben: Gibt es ein Produkt mit Mängeln? Und kommt es zum Streit, ob das Produkt schon beim Kauf die Mängel hatte? Dann muss die Herstellungs­firma jetzt bis nach 1 Jahr beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht da war. Früher musste die Herstellungs­firma das nur bis zu 6 Monaten nach dem Kauf des Produkts. Anders ist es, wenn sich eine Kundin oder ein Kunde erst 1 Jahr nach dem Kauf über das Produkt mit den Mängeln beschwert. Dann muss die Kundin oder der Kunde den Beweis bringen, dass das Produkt bereits beim Kauf die Mängel hatte.

In das Gewähr­leistungs­recht sollen jetzt auch digitale Leistungen und Waren aufgenommen werden. Das sind zum Beispiel: Apps, E-Books, Musik und Videos zum Herunterladen.

Außer­dem soll das Gewähr­leistungs­recht auch dann für Kundinnen und Kunden gelten: Wenn sie nicht mit Geld bezahlt haben, sondern zum Beispiel mit Treuepunkten oder Ähnlichem.

Veränderung beim Insolvenz-Recht

Wer seine Schulden nicht zurückzahlen kann, kann sich insolvent melden. Dann gibt es bestimmte Regelungen. Bisher war es so: Man musste inner­halb von 5 Jahren nur einen Teil des Geldes zurückzahlen. Jetzt soll diese Entschuldungs­frist von 5 Jahren auf 3 Jahre verkürzt werden. Für diese Änderung haben die meisten Abgeordneten im Justizausschuss gestimmt. Außerdem soll es für Schuldnerinnen und Schuldner schon vorher bessere Unterstützung geben. Ziel ist: Schuldnerinnen und Schuldner sollen gar nicht erst in die Situation kommen, dass sie ihre Schulden nicht zurückzahlen können.

Veränderung beim Kartell- und Wettbewerbs-Recht

Ein Kartell ist ein Zusammen­schluss von mehreren Unternehmen. Sie treffen Absprachen, um sich gegenüber anderen Unternehmen Vorteile zu verschaffen. Das Kartell- und Wett­bewerbs-Recht regelt, wie weit solche Absprachen erlaubt oder verboten sind. Insgesamt regelt das Kartell- und Wett­bewerbs-Recht auch, dass der Wettbewerb unter den einzelnen Unternehmen in einem Land funktioniert.

Die Wett­bewerbs-Behörde kontrolliert, ob diese Regelungen eingehalten werden. Jetzt soll es eine Veränderung im Gesetz geben, so dass die Behörde besser kontrollieren kann.

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