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Digitale Plattform: Erleichterungen für Unternehmen und Behörden

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Das Unternehmens­service­portal-Gesetz ist ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Das sagte Wirtschafts­ministerin Margarete Schramböck im Forschungs­ausschuss des Nationalrats. Digitale Verwaltung bedeutet, dass viele Informationen und Angebote der Behörden auch online im Internet verfügbar sind. Zum Beispiel Angebote der Gewerbe­behörde. Der Forschungs­ausschuss sprach sich ein­stimmig für die Schaffung einer digitalen Platt­form aus. Die Abgeordneten erwarten sich davon wesentliche Vereinfachungen für Unternehmen und Verwaltung.

Das gilt zum Beispiel für Informationen, die Unternehmen an die Behörden geben müssen. Diese Informationen müssen künftig nur noch einmal erfasst werden. Das nennt man auch "Once‑Only"‑Prinzip.

Neu ist auch das: Behörden sollen diese Informationen auch unter­einander aus­tauschen können, wenn das erforderlich ist.

Geringerer Aufwand und weniger Kosten

Die Umsetzung der digitalen Plattform soll den Verwaltungs­aufwand verringern. Jedes Jahr sollen damit Kosten in der Höhe von rund 144 Millionen Euro gespart werden können. Eine erste praktische Anwendung soll laut Schramböck die digitale Gewerbe­anmeldung sein. Wer ein Gewerbe anmeldet, soll das also in Zukunft online erledigen können.

Gesetz entspricht einer EU-Verordnung

Österreich entspricht mit dem Gesetz einer EU-Verordnung. Diese Verordnung sieht vor: Die EU-Mitglieds­staaten sollen ein ein­heit­liches digitales Zugangs­tor für Unter­nehmen anbieten. Die Unternehmen bekommen so einen leichteren Zugang zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten.

Es gibt bereits ein Unternehmens­service­portal des Bundes. Die Koalitions­parteien meinen: Dieses Portal ist eine geeignete technische Basis für die digitale Platt­form. Es entspricht auch den erforder­lichen hohen Daten­schutz­standards. Das heißt, die Daten sind dort sicher und gut geschützt. Mit dem Gesetz wird jetzt die recht­liche Grund­lage für die Weiterentwicklung der Plattform geschaffen.

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Parlamentskorrespondenz Nr. 838/2021