Digitale Plattform: Erleichterungen für Unternehmen und Behörden
Das Unternehmensserviceportal-Gesetz ist ein weiterer großer Schritt auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Das sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Forschungsausschuss des Nationalrats. Digitale Verwaltung bedeutet, dass viele Informationen und Angebote der Behörden auch online im Internet verfügbar sind. Zum Beispiel Angebote der Gewerbebehörde. Der Forschungsausschuss sprach sich einstimmig für die Schaffung einer digitalen Plattform aus. Die Abgeordneten erwarten sich davon wesentliche Vereinfachungen für Unternehmen und Verwaltung.
Das gilt zum Beispiel für Informationen, die Unternehmen an die Behörden geben müssen. Diese Informationen müssen künftig nur noch einmal erfasst werden. Das nennt man auch "Once‑Only"‑Prinzip.
Neu ist auch das: Behörden sollen diese Informationen auch untereinander austauschen können, wenn das erforderlich ist.
Geringerer Aufwand und weniger Kosten
Die Umsetzung der digitalen Plattform soll den Verwaltungsaufwand verringern. Jedes Jahr sollen damit Kosten in der Höhe von rund 144 Millionen Euro gespart werden können. Eine erste praktische Anwendung soll laut Schramböck die digitale Gewerbeanmeldung sein. Wer ein Gewerbe anmeldet, soll das also in Zukunft online erledigen können.
Gesetz entspricht einer EU-Verordnung
Österreich entspricht mit dem Gesetz einer EU-Verordnung. Diese Verordnung sieht vor: Die EU-Mitgliedsstaaten sollen ein einheitliches digitales Zugangstor für Unternehmen anbieten. Die Unternehmen bekommen so einen leichteren Zugang zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten.
Es gibt bereits ein Unternehmensserviceportal des Bundes. Die Koalitionsparteien meinen: Dieses Portal ist eine geeignete technische Basis für die digitale Plattform. Es entspricht auch den erforderlichen hohen Datenschutzstandards. Das heißt, die Daten sind dort sicher und gut geschützt. Mit dem Gesetz wird jetzt die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Plattform geschaffen.
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