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Tod einer 13-Jährigen: "Fall Leonie" wurde auch im Parlament diskutiert

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In Wien wurde vor einigen Tagen ein totes 13‑jähriges Mädchen gefunden. Das Mädchen wurde vielleicht von afghanischen Asyl­werbern ermordet. Darüber wurde auch im Parlament diskutiert. Die FPÖ brachte im Nationalrat eine Dringliche Anfrage an Innenminister Karl Nehammer ein.

Die Anfrage der FPÖ bestand aus fast 100 Detail­fragen. Die FPÖ wollte damit ihre Kritik an der Asyl­politik der Regierung deutlich machen. Sie wollte auch aktuelle Daten über straf­fällig gewordene Asylwerber­Innen und Abschiebungen bekommen. Die FPÖ meint: Die ÖVP hat in der Asyl­politik "völlig versagt" und handelt "mutlos". Die FPÖ legte einen "10‑Punkte‑Plan" mit sehr strengen Maßnahmen vor. Sie bekam von den anderen Fraktionen jedoch keine Unterstützung.

Innenminister weist Kritik zurück

Innen­minister Nehammer hat die Kritik der FPÖ zurück­gewiesen. Er sagte: Es gibt zahl­reiche Maß­nahmen, mit denen illegale Einreise und illegaler Aufent­halt in Österreich verhindert werden sollen. Der Innen­minister hat versprochen: Die Polizei wird auch im "Fall Leonie" alles tun, um das Verbrechen aufzuklären.

Nehammer beantwortete die einzelnen Fragen der FPÖ so: Bisher wurden in diesem Jahr 10.518 Asylanträge in Österreich gestellt, davon waren 1.170 von unbegleiteten Minder­jährigen. Es gab 5.268 rechts­kräftig positive Asyl­bescheide. Diese Personen dürfen also in Österreich bleiben. 2.079 Personen wurden zwangs­weise abgeschoben. 2.268 Personen haben Österreich frei­willig wieder verlassen. 52 Personen wurden heuer bisher nach Afghanistan abgeschoben.

Auch die anderen Parteien sind ent­setzt über den Tod des Mädchens. Sie warnten aber davor: Man darf ein solches Verbrechen nicht zum An­lass nehmen, um Hass zu schüren. Jetzt werden Lösungen gebraucht. Unter anderem wurde eine konse­quente Abschiebung von mehr­fach straf­fällig gewordenen Asylwer­berInnen gefordert. Das heißt: Wer mehr­mals gegen Gesetze verstößt, soll Österreich verlassen müssen.

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Parlamentskorrespondenz Nr. 869/2021