Studie: Schutz des Klimas kann in der Verfassung verankert werden
Eine Forderung des Klimavolksbegehrens ist: Der Schutz des Klimas soll in der Verfassung verankert werden. Umweltministerin Leonore Gewessler hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis hat sie nun dem Nationalrat vorgelegt.
Der Schutz des Klimas soll in der Verfassung verankert werden. Das ist eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens. Wenn ein Gesetz in der Verfassung steht, bedeutet das: Es kann nicht so leicht geändert werden. Für eine Änderung braucht man eine 2‑Drittel‑Mehrheit im Parlament.
380.590 ÖsterreicherInnen haben das Klimavolksbegehren unterstützt. Mit einem Entschließungsantrag hat der Nationalrat gefordert: Das Klimaschutzministerium soll eine Studie in Auftrag geben. Diese Studie soll untersuchen, ob ein Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung verankert werden kann. Diese Studie liegt nun vor. Der Umweltrechts‑Experte Daniel Ennöckl hat sie erstellt.
Ergebnisse der Studie
Der Umweltrechts‑Experte stellt aber auch fest: Es gibt grundsätzlich keine Hindernisse, um das Grundrecht auf Klimaschutz in der Verfassung zu verankern.
Auch im internationalen Vergleich wäre das kein Alleingang Österreichs. Auch andere Staaten haben bereits ähnliche Regelungen, zum Beispiel Deutschland oder die Niederlande.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis: Das Grundrecht auf Klimaschutz muss so konkret wie möglich beschrieben werden. Es soll klar sein: Beim Klimaschutz geht es um die Reduktion der nationalen Treibhausgas‑Emissionen. Es ist die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass die Erzeuger von Treibhausgas‑Emissionen ihre Pflichten zur Reduktion erfüllen können.
Für ein effektives Grundrecht auf Klimaschutz ist auch das wichtig: Es muss einen klaren Rechtsweg für die Bürgerinnen und Bürger geben, wenn das Grundrecht auf Klimaschutz verletzt wird.
Für die Verankerung des Grundrechts Klimaschutz sieht Ennöckl 2 Möglichkeiten: Entweder im Bundesverfassungsgesetz Nachhaltigkeit oder im Klimaschutzgesetz.
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