Gesundheitsausschuss: Sonderbetreuungszeit gilt wieder ab 1. September
Wegen der Corona-Pandemie wurde eine Sonderbetreuungszeit eingeführt. Arbeitstätige können so bis zu 3 Wochen frei nehmen, um Kinder unter 14 Jahren, Angehörige mit Behinderung oder Pflegebedürftige zu betreuen. Das Recht auf diese Sonderbetreuungszeit endete zuletzt am 9. Juli 2021.
Seit Schulbeginn sind aber wieder viele Kinder in Quarantäne geschickt worden. Deshalb hat der Gesundheitsausschuss einstimmig beschlossen: Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird wieder eingeführt. Die Sonderbetreuungszeit kann ab 1. September 2021 und bis Ende 2021 in Anspruch genommen werden.
Die Abgeordneten sagen: Es ist wichtig, dass der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit verlängert wird. Die Quarantäne-Maßnahmen zu Schulbeginn sind nämlich eine große Herausforderung für viele Eltern.
Corona-Impfungen: Honorar für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Eine Mehrheit der Abgeordneten im Gesundheitsausschuss hat einer gesetzlichen Grundlage zugestimmt: Diese regelt das Honorar, das die Österreichische Gesundheitskasse niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten für Corona-Impfungen bezahlt. Das soll auch ab 1. September 2021 gelten. So sollen Ärztinnen und Ärzte für die Verabreichung des "dritten Impfstichs" bezahlt werden.
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