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COVID-19-Freistellung für Schwangere bis Jahresende verlängert

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Schwangere Frauen können weiterhin von ihrer Arbeit freigestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Bei der Arbeit besteht körperlicher Kontakt zu anderen Personen.
  • Es ist keine andere Beschäftigung möglich.
  • Die schwangere Frau ist nicht vollständig geimpft.

Die Regelung wird bis zum 31.12.2021 verlängert, das Mutterschutz-Gesetz wird entsprechend geändert. Das hat der Sozialausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und den Grünen auf den Weg gebracht.

Einzelheiten der Regelung

  • Ab der 14. Schwangerschaftswoche sind betroffene Schwangere freizustellen.
  • Sie bekommen ihren Lohn oder ihr Gehalt weiterhin bezahlt.
  • Dienstgeberinnen und Dienstgeber erhalten dafür einen Kostenersatz vom Bund, also vom österreichischen Staat.
  • Wie bei der bisher gültigen Freistellungsregelung sind vollständig geimpfte Schwangere davon ausgenommen.

Gründe für die Verlängerung

Weiterhin müssen schwangere Frauen besonders geschützt werden. Die Impf-Empfehlung für Schwangere wurde erst im Mai 2021 ausgegeben. Man kann noch nicht abschätzen, wie sich die Infektionen weiterhin entwickeln werden.

Die bisherige Regelung ist mit Ende September ausgelaufen. Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die danach eine Freistellung bei vollem Lohnausgleich gewährt haben, sollen aber ebenfalls einen Kostenersatz erhalten. Das soll die Verlängerung der Regelung sicherstellen.

Weitere Themen:

Außerdem befasste sich der Sozialausschuss noch mit diesen Dingen:

  • Mit Anträgen der Oppositionsparteien zu Pensionen
  • Mit Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe
  • Mit Berichten über Kurzarbeit und Sonderbetreuungszeit

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