Bundesrat stimmt der 3G-Regel am Arbeitsplatz zu
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung zugestimmt, dass die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt werden darf. Der Gesundheitsminister kann nun eine entsprechende Verordnung erlassen.
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bedeutet: Auch am Arbeitsplatz muss man ab dem 1. November nachweisen:
- Man ist entweder gegen Corona geimpft.
- Oder man hat einen negativen Corona-Test.
- Oder man hat sich in den letzten Monaten mit Corona angesteckt und ist jetzt aber wieder gesund.
Das gilt für alle Personen, die bei Ihrem Arbeitsplatz nahen Kontakt zu anderen Personen haben. Sie müssen einen der 3 Punkte nachweisen können. Können sie das nicht? Dann dürfen sie nicht zu ihrem Arbeitsplatz kommen.
Bis zum 14. November soll es eine Übergangsfrist geben: Alle Personen ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin bei der Arbeit eine FFP2-Maske tragen. Alle anderen nicht.
Bei der Abstimmung über die 3G-Regel haben nicht alle Mitglieder gleichzeitig abgestimmt. Es fand eine namentliche Abstimmung statt, weil die FPÖ das beantragt hatte. Namentliche Abstimmung bedeutet: Jedes Mitglied im Bundesrat wird einzeln aufgerufen und muss dann sagen, wie es abstimmt.
Hintergründe zur Abstimmung über die 3G-Regel am Arbeitsplatz
Die SPÖ stimmte der 3G-Regel am Arbeitsplatz nur unter einer Bedingung zu: Auch die Corona-Tests in Betrieben müssen weiterhin gratis angeboten werden. Und zwar zusätzlich zu den gratis Testungen in Apotheken und den gratis Testungen bei verschiedenen Programmen.
Zu diesem Thema hatten ÖVP, Grüne und SPÖ im Vorfeld im Gesundheits-Ausschuss des Bundesrats auch einen Entschließungs-Antrag eingebrachten. In diesem forderten sie: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen auch nach dem 1. November den Kostenersatz für die Corona-Tests in ihren Betrieben bekommen. Das soll der Nationalrat in seiner nächsten Sitzung beschließen. Der Antrag war im Gesundheits-Ausschuss des Bundesrats einstimmig angenommen worden.
Fragestunde zum Thema Langzeit-Arbeitslosigkeit
Zu Beginn der Sitzung fand eine Fragestunde statt. Hier diskutierten die Mitglieder des Bundesrats mit Arbeitsminister Martin Kocher über das Thema: Maßnahmen gegen Langzeit-Arbeitslosigkeit.
Kocher sagte: In diesem Jahr haben viele Langzeit-Arbeitslose wieder eine Arbeit gefunden. Viel öfter als in anderen Wirtschaftskrisen. Im April 2021 hat es in Österreich 148.000 Langzeit-Arbeitslose gegeben. Das war ein "historischer Höchststand". Jetzt gibt es nur mehr 120.000 Menschen, die länger als 12 Monate keine Arbeit finden.
Alle Fraktionen sprachen in der Fragestunde mit Arbeitsminister Kocher über das Thema: Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Kocher sagte unter anderem: Zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wird nun am Arbeitsplatz die 3G-Regel eingeführt. Aber deswegen wird keine Arbeitnehmerin und kein Arbeitnehmer den Arbeitsplatz verlieren.
Dringliche Anfrage an Finanzminister Blümel
Im Bundesrat gab es auch eine Dringliche Anfrage. Das ist eine schriftliche Anfrage, die an Mitglieder der Bundesregierung gerichtet ist. In dieser Sitzung richtete die SPÖ eine Dringliche Anfrage an Finanzminister Gernot Blümel.
Dabei ging es um den Bundes-Voranschlag des Finanzministers für das Budget 2022. Die SPÖ ist der Meinung: Finanzminister Blümel vernachlässigt bei dem geplanten Budget Gemeinden, Kinderbetreuung und Pflege. Die SPÖ befürchtet: In den kommenden Jahren werden Gemeinden viel weniger Steuergelder bekommen.
Finanzminister Blümel sagte dazu: Der Bund plant verschiedene Unterstützungs-Maßnahmen für Gemeinden. Der Strukturfonds hat zum Beispiel 100 Millionen Euro mehr bekommen. Der Strukturfonds ist ein Geldtopf, der sein Budget vom Bund bekommt. Gemeinden können dort für Projekte Geld beantragen.
Blümel sagte auch: Außerdem erholt sich momentan die Wirtschaft. Das wirkt sich auch gut auf die Ertragsanteile aus. Die sind dieses Jahr schon besser als vor der Corona-Pandemie. Ertragsanteile sind Steuereinnahmen des Bundes, die auf einzelne Gemeinden verteilt werden.
Weitere Beschlüsse im Bundesrat
Auch diesen Punkten stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung zu:
- Schwangere Frauen, die nicht gegen Corona geimpft sind, sollen weiterhin freigestellt werden.
Das heißt, dass sie nicht mehr arbeiten gehen müssen. Sie bekommen aber weiterhin ihr Gehalt bezahlt. Das soll noch bis Ende des Jahres gelten. - Änderungen im Telekommunikations-Gesetz
Die Änderungen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für leistungsfähige Mobiltelefonie schaffen und Investitionen in schnelleres Internet fördern. - Gesetz-Entwurf für neue Hochschul-Lehrgänge im Bereich Elementar-Pädagogik
Elementar-Pädagoginnen und Elementar-Pädagogen betreuen Kinder bis zu 6 Jahren. Menschen, die eigentlich einen anderen Beruf ausgeübt haben, sollen jetzt einfacher eine Ausbildung im Bereich Elementar-Pädagogik machen können. - Ausbau der Regionalbahn Tirol
Die Tiroler Regionalbahn im Abschnitt Rum soll ausgebaut werden. Rum ist ein Vorort von Innsbruck. Der Nationalrat hatte im Vorfeld einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Bundesland Tirol zugestimmt. - Beendigung von verschiedenen Abkommen mit anderen Ländern
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil ausgesprochen. Daran muss Österreich sich jetzt halten. Österreich muss jetzt verschiedene Abkommen mit den Ländern Kroatien, Slowenien und Malta beenden. Dabei geht es um Abkommen zum Thema: Förderung und Schutz von Investitionen.
Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:
- Fragestunde mit Arbeitsminister Martin Kocher
- 3G-Regelung am Arbeitsplatz
- Dringliche Anfrage an Finanzminister Blümel
- Initiativen im Bundesrat gegen mehr steuerliche Belastung von AutofahrerInnen und für Attraktivierung des Bundesheeres
- Telekommunikationsgesetz, Freistellung nicht geimpfter Schwangerer, Hochschullehrgang für Elementarpädagogik, Bundesmittel für Tiroler Regionalbahn