Forschungs-Ausschuss will wissenschaftliche Nutzung von personenbezogenen Daten erleichtern
Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung, kurz Forschungs-Ausschuss, ist für eine Novelle des Bundes-Statistik-Gesetzes. Ziel ist: Die Mikro-Daten der Statistik Austria sowie von Verwaltungsregistern sollen leichter für die wissenschaftliche Forschung zugänglich sein.
Mikro-Daten sind Einzeldaten. Sie beziehen sich auf einzelne Personen. Deshalb dürfen sie nur in anonymisierter Form verwendet werden. Also so, dass niemand weiß, wer die Person hinter diesen Daten ist.
Die Statistik Austria erhebt, sammelt, analysiert und veröffentlicht amtliche Statistiken für Österreich. Zum Beispiel die Bevölkerungs-Statistik. Dazu erhebt sie auch personenbezogene Daten.
Aktuell sagt das Bundes-Statistik-Gesetz: Personenbezogene Statistikdaten dürfen für wissenschaftliche Zwecke nicht verwendet werden. Es genügt auch nicht, die Daten zu anonymisieren, wenn neben dem Personenbezug noch andere Informationen zur Verfügung stehen. Zum Beispiel der genaue Wohnort.
Eigene technische Plattform
Bei der Statistik Austria soll es daher eine technische Plattform geben: das "Austrian Micro Data Center". Das soll für ForscherInnen den Zugriff auf anonymisierte Daten möglich machen. Forschungseinrichtungen sollen so Zugang zu statistischen Einzeldaten der Statistik Austria erhalten, damit sie wissenschaftliche statistische Analysen machen können.
Auch der Zugang zum Verwaltungsregister soll vereinheitlicht werden. Im Verwaltungsregister sind zahlreiche Daten der in Österreich lebenden Menschen gespeichert. Diese Daten sind wichtig, damit die öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben erfüllen kann. Zum Beispiel das Ausstellen von Meldezetteln.
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