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Haupt-Ausschuss genehmigt Lockdown für Ungeimpfte

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Der von der Regierung vorgesehene Lockdown für Ungeimpfte kommt. Das bedeutet: Es gibt Ausgangsbeschränkungen für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind. Der Haupt-Ausschuss des Nationalrats hat den Lockdown genehmigt: ÖVP und Grüne haben für die entsprechende Verordnung gestimmt. Massive Kritik kommt von der Opposition.

Für wen gelten die Ausgangsbeschränkungen?

Die Ausgangsbeschränkungen betreffen Personen

  • die über kein gültiges Impfzertifikat verfügen
  • die nicht nachweisen können, dass sie in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden haben

Vom Lockdown ausgenommen sind alle Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen. 2G bedeutet: geimpft oder genesen. Außerdem sind auch Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgenommen: Für sie gibt es bisher noch keine zugelassene Corona-Schutzimpfung.

Welche Ausnahmen gibt es bei den Ausgangsbeschränkungen?

Es gibt einige Gründe, weshalb auch Ungeimpfte ihre Wohnung verlassen dürfen:

  • notwendige Einkäufe
  • körperliche und psychische Erholung, zum Beispiel spazieren gehen.
  • Weg zur Arbeit oder zu einer Ausbildung
  • Weg zum Arzt oder zur Ärztin oder zu sonstigen Gesundheits-Dienstleistungen, zum Beispiel Therapien
  • Weg zur Impfung
  • Besuch einer religiösen Einrichtung, zum Beispiel einer Kirche oder Moschee

Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren gilt der "Ninja-Pass" aus der Schule. Er ist einem 2G-Nachweis gleichgestellt.

Grund für die Maßnahmen sind die hohen Infektionszahlen. Die Maßnahmen sollen die Verbreitung von COVID-19 verringern. Der Zusammenbruch der medizinischen Versorgung soll verhindert werden, denn es werden schon sehr viele Menschen in Krankenhäusern betreut.

Kritik von der Opposition

Scharfe Kritik an den Lockdown-Regeln kam von der Opposition. Die FPÖ sieht in der Verordnung Hinweise auf einen bevorstehenden Dauer-Lockdown. Aus ihrer Sicht gibt es dadurch auch einen Impfdruck auf Kinder. Auch die NEOS forderten Änderungen in der Verordnung, vor allem im Blick auf Kinder.
Der SPÖ gingen die Maßnahmen nicht weit genug. Sie meint: Es braucht für die Situation passende klare Regelungen und Mut zu einem konkreten Programm.

Argumente der Regierungsparteien

ÖVP und Grüne meinen: Der Lockdown für Ungeimpfte ist das gelindeste Mittel. Damit ist gemeint: Diese Maßnahme ist relativ schonend, weil sie nur einen Teil der Bevölkerung einschränkt.
Die Regierungs-Parteien sagen auch: Sie halten eine sachgerechte Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Menschen für sinnvoll und angebracht.

Dauer der Maßnahmen

Die Sonderregelungen treten am Montag, dem 15.11.2021, in Kraft. Sie sind auf 10 Tage befristet. Dann ist eine Verlängerung der Maßnahmen erforderlich. Gesundheits-Minister Mückstein hat im Haupt-Ausschuss weitere Verschärfungen in den nächsten Wochen nicht ausgeschlossen.

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