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Haupt-Ausschuss stimmt Lockdown in ganz Österreich zu

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Von Montag, dem 22. November, bis zum 1. Dezember 2021 gilt der österreichweite Lockdown für alle Menschen. Das heißt: Er gilt für Geimpfte und Ungeimpfte. Es ist bereits der 4. Lockdown in Österreich. ÖVP, Grünen und SPÖ haben der Verordnung am Sonntag im Haupt-Ausschuss zugestimmt. Es gelten wieder die Ausgangs- und Betretungsregeln, die wir schon aus früheren Lockdown-Verordnungen kennen.

Welche Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen gibt es?

Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind:

  • die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum. Also zum Beispiel die Flucht aus der Wohnung, wenn es brennt.
  • die Betreuung von Personen, die Unterstützung brauchen.
  • familiäre Rechte und Pflichten, zum Beispiel der Kontakt zu den eigenen Kindern nach der Scheidung.
  • der Einkauf von Lebensmitteln und anderer Dinge, die man täglich braucht.
  • der Weg zu einem Ort der Religionsausübung, zum Beispiel zur Kirche oder Moschee.
  • die Versorgung von Tieren.
  • der Weg zur Arbeit oder zu einer Ausbildung.
  • der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.
  • behördliche und gerichtliche Wege, die man nicht verschieben kann.
  • die Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen.
  • das Betreten von bestimmten Kundenbereichen und
  • die Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, dazu gehören zum Beispiel Begräbnisse und Demonstrationen.

Der Kontakt mit Familien-Mitgliedern und wichtigen Bezugs­personen ist weiterhin erlaubt.

Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?

FFP2-Maskenpflicht besteht in geschlossenen Räumen. Das gilt auch am Arbeitsplatz, wenn keine anderen geeigneten Schutz­vorrichtungen vorhanden sind. Zum Beispiel Trennwände.

Für "Orte der beruflichen Tätigkeit" gilt eine generelle Homeoffice-Empfehlung. Die Menschen sollen also zu Hause arbeiten, wenn das möglich ist. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten am Arbeitsplatz einen 3G-Nachweis haben.

FFP2-Masken müssen auch hier getragen werden:

  • in Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben,
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und
  • in den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen.

Es gibt keine Alternative zum Lockdown

Gesundheits-Minister Mückstein betonte: Es gibt keine Alternative zu einem 3 Wochen langen, bundesweiten "Wellen­brecher-Lock­down" für alle. Nur so kann der Anstieg der Corona-Zahlen gebremst und damit die Welle der Infektionen gebrochen werden. Er sagte: Die Entscheidung ist ihm sehr schwer gefallen, weil das Freiheitseinschränkungen für alle Menschen in Österreich bedeutet.

Die Verordnung ist aber sehr wichtig: Sie dient dem Schutz der Menschen. Intensiv­stationen und Gesundheits­personal werden dadurch entlastet. Es geht darum, einen Zusammen­bruch der Gesundheits­versorgung zu verhindern und Menschen­leben zu retten. Kritik übte Mückstein an der FPÖ: Sie verbreitet falsche Informationen und verunsichert damit die Menschen, meint der Minister.

Das sagen FPÖ und NEOS zum Lockdown

Politikerinnen und Politiker der FPÖ kritisieren die regierenden Parteien. ÖVP und Grüne haben mit ihrer Politik zu einem Vertrauens­verlust in der Bevölkerung beigetragen, meint die FPÖ. Ein Lockdown hat auch schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft oder den Bildungsbereich.

Die NEOS sehen zwar die Notwendigkeit von strengen Maß­nahmen. Der neue Lockdown ist für sie aber die Folge eines "Total­versagens der Regierung". Die Bundesländer Wien oder das Burgen­land haben aus Sicht der NEOS entschlossener gehandelt. Kritik kommt von den NEOS auch an den unklaren Bestimmungen für den Schulbetrieb, die Verwirrung stiften.

Die VertreterInnen von ÖVP, Grünen und SPÖ waren sich einig, dass die Maßnahmen notwendig sind: Es geht darum die Impf-Rate zu heben und die Auslastung der Spitäler zu senken.

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