NEWS in EINFACHER SPRACHE - ARCHIV

ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss kommt

Dieser Artikel wurde archiviert.

Vor ein paar Wochen haben SPÖ, FPÖ und NEOS einen Untersuchungs-Ausschuss zu den Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP verlangt. Denn gegen mehrere ÖVP-Regierungsmitglieder wird ermittelt: wegen des Verdachts auf Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit. Damit es zu dem Untersuchungs-Ausschuss kommt, muss der Geschäftsordnungs-Ausschuss vorher einen Beweisbeschluss fassen. Genau das hat der Geschäftsordnungs-Ausschuss jetzt getan. Nun ist der Weg für den ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss frei.

Im Beweisbeschluss ist geregelt, zu welchen Fragen Beweise gefunden werden sollen und welche Beweismittel das genau sein sollen. Laut Beweisbeschluss des Geschäftsordnungs-Ausschusses müssen insgesamt 25 Stellen dem Parlament Akten liefern.

Wer übernimmt im Ausschuss welche Funktionen?

  • Als Verfahrensrichter haben die Abgeordneten Wolfgang Pöschl gewählt. Seine Stellvertreterin soll die Richterin Christa Edwards sein.
  • Als Verfahrensanwältin wurde Barbara Weiß gewählt. Als ihr Stellvertreter wurde der Rechtsanwalt Andreas Joklik gewählt. Die Aufgabe der beiden ist: Überwachen, ob während den Untersuchungen die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen eingehalten werden.

Das soll im Untersuchungs-Ausschuss untersucht werden:

  • Haben Personen, die mit der ÖVP verbunden sind, Vorteile bekommen? Zum Beispiel einen bestimmten Posten.
  • Wurden die Vorteile zu parteipolitischen Zwecken gewährt? Das heißt: Haben diese Personen der ÖVP zum Beispiel viel Geld gespendet, um diesen Posten zu bekommen?
  • Haben diese Personen die Vorteile durch Verwaltungs-Organe bekommen? Zum Beispiel durch Ministerien.
  • Wurden bei all diesen Vorgängen Gesetze gebrochen?

Welcher Zeitraum soll untersucht werden?

SPÖ, FPÖ und NEOS wollen, dass der Zeitraum zwischen 18. Dezember 2017 und 11. Oktober 2021 genauer untersucht wird. Das ist die Zeit, in der Sebastian Kurz mit einer Unterbrechung Bundeskanzler war.

Untersuchungen rund um das „Projekt Ballhausplatz“

Es soll aber auch Untersuchungen zu der Zeit geben, bevor Sebastian Kurz Bundeskanzler wurde. Hier geht es vor allem um das „Projekt Ballhausplatz“. Ballhausplatz ist die Adresse des Bundeskanzler-Amts. Mit „Projekt Ballhausplatz“ ist ein durchdachter Plan gemeint, wie Sebastian Kurz zuerst die Macht in der ÖVP übernimmt und dann Bundeskanzler wird.

Untersuchungen soll es hier rund um eine Gruppe von Personen geben, die der ÖVP zuzuordnen sind und die in diesen Plan eingebunden waren. Diese Personen sind zum Beispiel Ministerinnen und Minister, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4 Themenbereiche

Insgesamt teilen SPÖ, FPÖ und NEOS die Untersuchungs-Themen in 4 Bereiche ein:

  • Die Beeinflussung von Vergabe- und Förderverfahren: Wer hat von der Regierung Aufträge und Fördergelder bekommen? Und hat man sich bei diesen Verfahren an die Gesetze gehalten?
  • Die Einflussnahme auf Beteiligungen des Bundes: Hier geht es um Betriebe, bei denen der Staat ein Miteigentum hat. Zum Beispiel bei der Österreichischen Beteiligungs AG. Und es geht darum, wer beeinflusst hat, was mit diesem Eigentum gemacht wird. Und, ob dabei die Gesetze eingehalten wurden.
  • Die mögliche Beeinflussung von Ermittlungen und Aufklärungsarbeit: Hier geht es um die Frage, ob zum Beispiel die Staatsanwaltschaft und Gerichte bei ihren Ermittlungen beeinflusst oder behindert wurden.
  • Begünstigungen bei der Personalauswahl.

Diese Links führen Sie zu weiteren Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind: