ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss startet
Der Nationalrat hat in seiner Plenarsitzung den ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss eingesetzt. Die Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS haben gemeinsam diesen Untersuchungs-Ausschuss zu den Korruptionsvorwürfen gegen die ÖVP verlangt.
Der Geschäftsordnungs-Ausschuss hat dafür einen Beweisbeschluss gefasst. Im Beweisbeschluss ist geregelt, zu welchen Fragen Beweise gefunden werden sollen und welche Beweismittel das genau sein sollen. Laut Beweisbeschluss des Geschäftsordnungs-Ausschusses müssen insgesamt 25 Stellen dem Parlament Akten liefern.
Funktionen im Untersuchungs-Ausschuss
Als Verfahrensrichter wurde Wolfgang Pöschl gewählt.
Als Verfahrensanwältin wurde Barbara Weiß gewählt.
Die 1. Sitzung des Untersuchungs-Ausschusses war direkt nach der Sitzung des Nationalrats. Die 1. Sitzung heißt auch konstituierende Sitzung.
Was wird untersucht?
- Haben Personen, die mit der ÖVP verbunden sind, Vorteile bekommen? Zum Beispiel einen bestimmten Posten.
- Wurden die Vorteile zu parteipolitischen Zwecken gewährt? Das heißt: Haben diese Personen der ÖVP zum Beispiel viel Geld gespendet, um diesen Posten zu bekommen?
- Haben diese Personen die Vorteile durch Verwaltungs-Organe bekommen? Zum Beispiel durch Ministerien.
- Wurden bei all diesen Vorgängen Gesetze gebrochen?
Welcher Zeitraum soll untersucht werden?
SPÖ, FPÖ und NEOS wollen den Zeitraum zwischen 18. Dezember 2017 und 11. Oktober 2021 untersuchen. Das ist die Zeit, in der Sebastian Kurz mit Unterbrechung Bundeskanzler war.
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss ist nach dem Ibiza-Untersuchungs-Ausschuss der 27. Untersuchungs-Ausschuss in der Zweiten Republik.
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