Gesundheits-Ausschuss: Mindeststrafen bei Verstößen gegen Corona-Schutzmaßnahmen
Es gibt eine Reihe von COVID-19-Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel Betretungsverbote, Ausgangsbeschränkungen und Verbote von Treffen mehrerer Personen. Sie sollen verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet. Wer sich nicht an die Schutzmaßnahmen hält, kann gestraft werden. ÖVP und Grüne haben jetzt im Gesundheits-Ausschuss für die Einführung von Mindeststrafen gestimmt.
Die Abgeordneten von ÖVP und Grünen im Ausschuss sagten: Die Corona-Regeln müssen strenger eingehalten werden. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erklärte: Die Schutzmaßnahmen in Österreich sind relativ streng. Aber sie sind immer nur wirksam, wenn sie auch eingehalten werden. Deshalb braucht es mehr Kontrollen und Mindeststrafen. Kritik gab es von der Opposition.
Weitere Themen im Gesundheits-Ausschuss
Der Ausschuss hat auch mehrere Änderungen in den Sozialversicherungs-Gesetzen auf den Weg gebracht. Zum Beispiel Beitrags-Stundungen für DienstgeberInnen. Das bedeutet: DienstgeberInnen bekommen mehr Zeit, um Sozialversicherungs-Beiträge für ihre MitarbeiterInnen zu bezahlen. Auch Bestimmungen über Corona-Tests in Apotheken und Arztpraxen wurden geregelt.
Änderungen wird es bei der Beschaffung von COVID-19-Medikamenten über den Gesundheitsminister geben.
Außerdem werden Fristen im Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz, im MTD-Gesetz (MTD bedeutet Medizinisch-Technischer Dienst), im Sanitäter-Gesetz und im Suchtmittel-Gesetz verlängert.
Die SPÖ hat eine Initiative für eine Informations-Offensive zur Corona-Schutzimpfung für Kinder eingebracht. Dieser Vorschlag wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Es soll ein neuer Gesundheitsberuf geschaffen werden: die operationstechnische Assistenz (OTA). Eine entsprechende Regierungsvorlage wurde von den Koalitionsparteien mit Unterstützung der FPÖ im Ausschuss angenommen.
Debatte über das Tierschutz-Volksbegehren
Der Gesundheits-Ausschuss nahm die Debatte über das Tierschutz-Volksbegehren wieder auf. ÖVP, Grüne und NEOS forderten in einem Entschließungsantrag: Die Bundesregierung soll einen Gesetzesvorschlag für ein Tierschutzpaket vorlegen. Damit sollen große Teile der Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens umgesetzt werden. Gesundheits-Minister Wolfgang Mückstein nahm diese Forderungen als klaren Auftrag an die Bundesregierung mit.
Umsetzung von EU-Vorgaben
Außerdem gaben die Abgeordneten grünes Licht für die Umsetzung von EU-Vorgaben. Da geht es um den Bereich der Lebensmittelkontrolle und der Qualitätssicherung und um Maßnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen.
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