Haupt-Ausschuss: Grünes Licht für Ende des allgemeinen Lockdowns
Am 12. Dezember endet der 4. Lockdown in Österreich für Geimpfte und Genesene und für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Das gilt nicht für Personen, die keinen 2G-Nachweis erbringen können. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also weiter im Lockdown bleiben. Die Einschränkungen der Ausgangsregeln für Einkaufen, Beruf und Freizeit gelten für diese Personen für weitere 10 Tage, also bis 22. Dezember 2021.
Breite Zustimmung zur 6. Notmaßnahmen-Verordnung
Im Haupt-Ausschuss des Nationalrats stimmten ÖVP, SPÖ und Grüne für die 6. COVID-19-Notmaßnahmen-Verordnung, die Gesundheits-Minister Mückstein vorgelegt hat. In der Verordnung werden die Öffnungsschritte geregelt. Gesundheits-Minister Wolfgang Mückstein sagte: Die Verordnung stellt eine "Unterkante" an Maßnahmen dar. Diese Maßnahmen sind auf jeden Fall von allen einzuhalten. Die Bundesländer können auch strengere Regeln machen, wenn es notwendig ist.
2G-Nachweis und FFP2-Masken-Pflicht
Hier gilt der 2G-Nachweis:
- in Bereichen für KundInnen. Ausnahmen sind zum Beispiel Supermärkte oder Apotheken.
- in Gaststätten
- in Beherbergungsbetrieben, also zum Beispiel in Hotels
- in Sportstätten
- in Freizeit- und Kultureinrichtungen
- bei der Teilnahme an Zusammenkünften, zum Beispiel bei Weihnachtsfeiern in der Firma.
- für Personen in der mobilen Pflege und Betreuung
Für einige Orte gibt es eigene Regelungen:
- Am Arbeitsplatz. Hier gilt die 3G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet.
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe
- in Kranken- und Kuranstalten
- an anderen Orte, an denen Gesundheits-Dienstleistungen erbracht werden. Zum Beispiel Physiotherapie- oder Massage-Institute.
In allen Bereiche des öffentlichen Lebens müssen die COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen befolgt werden. Dazu gehört das Tragen von FFP2-Masken.
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