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Haupt-Ausschuss: Lockerungen der Corona-Regeln zu Weihnachten und Silvester

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Der Lockdown für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis wurde um weitere 10 Tage verlängert. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also auch noch am 31. Dezember im Lockdown bleiben.

Zu Weihnachten und Silvester wird es für diese Personen leichte Lockerungen geben. Das hat der Haupt-Ausschuss genehmigt.

Feiern mit wenigen Personen sind möglich

Am 24., 25. und 26. Dezember und auch am 31. Dezember können sich bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten treffen, auch wenn sie keinen 2G-Nachweis haben. Für Treffen von 11 bis 25 Personen gilt: Alle brauchen einen gültigen 2G-Nachweis.

Regeln in Lokalen, Hotels und im Handel bleiben gleich

Keine Ausnahmen gibt es an den Feiertagen in der Gastronomie, Hotellerie, im Handel und anderen öffentlichen Bereichen. Hier gelten auch zu Weihnachten und Silvester die 2G-Regel und alle weiteren Corona-Regelungen. Zum Beispiel die Maskenpflicht.

Besondere Regel für Silvester

Am 31. Dezember darf die Gastronomie länger offen halten. Wenn alle anderen Corona-Regeln eingehalten werden, dürfen Lokale auch nach 23 Uhr geöffnet haben. Nur Personen mit 2G-Nachweis dürfen in die Lokale. Die Bundesländer können auch strengere Regeln für Silvester machen. Mittlerweile wurde jedoch durch die Medien bekannt: Es soll ab 27. Dezember zu einer früheren Sperrstunde um 22:00 Uhr kommen, auch zu Silvester. Der nächste Termin des Haupt-Ausschusses ist am 30. Dezember geplant

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