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Hauptausschuss: Neue Corona-Maßnahmen und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte

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Der Hauptausschuss hat eine Veränderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung genehmigt. Das war mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und SPÖ möglich. Somit gilt ab 11. Jänner eine Maskenpflicht im Freien. Im Handel werden 2G-Kontrollen Pflicht. Der Lockdown für Ungeimpfte wurde bis 20. Jänner verlängert.

Maskenpflicht im Freien

Ab 11. Jänner muss man nun auch im Freien an öffentlichen Orten eine FFP2-Maske tragen. Und zwar dann, wenn man den Abstand von 2 Metern nicht einhalten kann.

In diesen Fällen gilt die FFP2- Maskenpflicht nicht:

  • Bei Personen aus dem gleichen Haushalt.
  • Bei engen Bezugspersonen. Das ist zum Beispiel ein Elternteil, der nicht in der gleichen Wohnung wie die Kinder wohnt.
  • Wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nur kurz unterbrochen wird. Zum Beispiel dann, wenn Menschen am Gehsteig aneinander vorbeigehen.

Pflicht für 2G-Kontrollen im Handel und in Dienstleistungs-Betrieben

Ab 11. Jänner muss der 2G-Nachweis nun auch im Handel kontrolliert werden. Das gilt auch für Dienstleistungs-Betriebe. Der 2G-Nachweis muss entweder am Eingang kontrolliert werden oder spätestens beim Bezahlen. Die Betreiberinnen und Betreiber der Geschäfte und Dienstleistungs-Betriebe sollen dafür zuständig sein, dass der 2G-Nachweis kontrolliert wird.

Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte bis zum 20. Jänner

Der Lockdown für Ungeimpfte wird noch einmal verlängert. Die Beschränkungen für Personen ohne 2G-Nachweis gelten daher noch bis zum 20. Jänner. Grund für die Regelung ist die Omikron-Variante des COVID-19-Virus. Diese Variante breitet sich schneller aus als die bisherigen COVID-19-Varianten. Durch die Maßnahmen möchte man einen Zusammenbruch der medizinischen Versorgung vermeiden.

Kritik von der Opposition

Die FPÖ kritisierte die beschlossenen COVID-19-Schutzmaßnahmen scharf. Auch die NEOS kritisierten die Maßnahmen. Sie waren der Meinung: Zu viele Fragen sind offen. Daher stimmten sie der Verordnung nicht zu.

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