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Finanzausschuss: Grünes Licht für ökosoziale Steuerreform 2022

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Die ökosoziale Steuerreform 2022 war heute Thema im Finanz-Ausschuss. Es geht darum, das österreichische Steuer­system sozialer und öko­logischer zu machen. Menschen mit geringem Einkommen sollen weniger Steuern bezahlen. Wer sich umweltfreundlich verhält, wird entlastet.

ÖVP und Grüne stimmten dafür. FPÖ und SPÖ stimmten einzelnen Teilen der Steuerreform zu.

Das sind die zentralen Elemente der Steuerreform:

  • Bei der Lohn- und Einkommen­steuer gibt es mehrere Tarif­stufen. Die zweite und dritte Tarif­stufe werden jetzt gesenkt. Vielen Arbeit­nehmer­innen und Arbeit­nehmern bliebt so nach Abzug der Steuern mehr Geld.
  • Wer weniger als 485,85 Euro im Monat verdient, ist Gering­verdienerin oder Gering­verdiener. Diese Personen werden auch entlastet. Das geschieht durch die Erhöhung des Sozial­versicherungs-Bonus.
  • Pensionistinnen und Pensionisten wird durch eine Erhöhung des Pensionisten-Absetz­betrags mehr Geld bleiben.

Eine Entlastung gibt es auch für selbst­ständig Erwerbs­tätige mit niedrigen und mittleren Einkommen: Für sie wird der Beitragssatz in der Krankenversicherung niedriger.

Kritik am Klimabonus

Ein wichtiger Teil der Steuer­reform ist der Klimabonus. Der Klima­bonus ist ein Aus­gleich zur neuen CO2-Bepreisung. CO2 oder Kohlen­stoff­dioxid entsteht bei der Erzeugung von Strom und Wärme, durch den Auto­verkehr, in der Industrie, aber auch in privaten Haushalten. CO2 ist eine der Ursachen für die Erd­erwärmung und den Klimawandel.

Wer viel CO2 produziert, soll deshalb mehr Steuern zahlen. Dieses Geld soll dann als Klimabonus wieder an die Menschen ausgezahlt werden, die sich klimafreundlich verhalten.

Kritik kommt von den Oppositionsparteien, weil der Klimabonus regional unterschiedlich ist. So werden Menschen in Großstädten wie Wien weniger bekommen als Menschen, die in ländlichen Regionen leben.

Finanzausgleich bis 2023 verlängert

Grünes Licht gab der Finanz-Ausschuss auch für die Verlängerung des aktuellen Finanz­ausgleichs bis zum Jahr 2023. Der Finanz­ausgleich regelt die Aufteilung der Finanz­mittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Wegen der Corona-Krise soll er heuer nicht neu fest­gelegt werden. Der aktuelle Finanz­ausgleich soll für 2 Jahre verlängert werde, damit sich alle für die Bewältigung der Krise einsetzen können.

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