Gesundheitsausschuss: Große Mehrheit für Impfpflicht gegen COVID-19
Der Gesundheitsausschuss hat sich mit Expertinnen und Experten beraten. Nach den Beratungen haben ÖVP, Grüne, SPÖ und auch einige Abgeordnete der NEOS für die Impfpflicht gegen COVID-19 gestimmt.
Die Impfpflicht soll in Österreich Anfang Februar in Kraft treten. Alle Personen ab 18 Jahren müssen sich dann gegen COVID-19 impfen lassen. Man erfüllt die Impfpflicht, wenn man nach dem 15. März 2022 über einen gültigen Impfstatus gegen COVID-19 verfügt.
Österreich ist das einzige EU-Land, in dem es eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 geben wird. Das Thema ist umstritten. Das zeigen auch die vielen Stellungnahmen, die zum Ministerialentwurf abgegeben wurden: Es waren 108.000.
Auch die FPÖ kritisiert das Vorhaben stark: Der Ansatz der allgemeinen Impfpflicht ist nach ihrer Ansicht völlig falsch.
Ausnahmen von der Impfpflicht
Es gibt auch Ausnahmen von der Impfpflicht. Ausgenommen sind:
- Schwangere
- Menschen nach einer COVID-19-Erkrankung, für eine Dauer von 6 Monaten
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
Für die medizinischen Gründe braucht man eine Bestätigung. Amtsärztinnen und Amtsärzte, Epidemieärztinnen und Epidemieärzte oder spezielle Ambulanzen, die die betroffenen Personen behandeln, müssen die medizinischen Gründe bestätigen. Die Bestätigung übermitteln diese Stellen an das zentrale Impfregister. Im zentralen Impfregister sind alle Impfungen in Österreich dokumentiert.
Stufenmodell für die Umsetzung
Für die Umsetzung der Impfpflicht soll es ein Stufenmodell geben. Die Eingangsphase läuft bis 15. März 2022. In der Eingangsphase erhält jeder Haushalt Informationen zur Impfpflicht. Es gibt noch keine Strafen.
Ab 16. März 2022 gibt es dann Kontrollen, ob man geimpft ist oder nicht. Wenn man in dieser Phase gegen die Impfpflicht verstößt, muss man Strafe zahlen: 600 bis 3.600 Euro. Polizistinnen und Polizisten werden die Einhaltung der Impfpflicht bei Stichproben-Kontrollen kontrollieren.
Ende der Impfpflicht geplant
Das Gesetz soll bis 31. Jänner 2024 gelten. Es wird aber ein Monitoring-Verfahren geben. Mit diesem Verfahren kann die Umsetzung des Gesetzes zur Impfplicht angepasst werden, wenn sich die Situation ändert.
Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind: