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Hauptausschuss: Selbst durchgeführte Antigen-Tests gelten wieder als 3G-Nachweis

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Der Hauptausschuss hat eine weitere Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung beschlossen. ÖVP und Grüne haben im Hauptausschuss für die Änderung der Verordnung gestimmt.

Folgendes wurde beschlossen:

  • Der Lockdown für Menschen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, wird verlängert: Er gilt für weitere 10 Tage, bis 30. Jänner 2022.
  • Die sogenannten Wohnzimmer-Tests gelten ab 21. Jänner 2022 wieder als 3G-Nachweis. Das sind die Antigen-Tests, bei denen man selbst einen Nasen- oder Rachenabstrich macht. Der Antigen-Test muss aber digital erfasst werden. Dafür gibt es spezielle Datenverarbeitungs-Systeme der Behörden. Die Tests sind dann 24 Stunden gültig.
    Ausnahme ist Wien: Hier werden weiter nur PCR-Tests als 3G-Nachweis gelten.

Grund ist Sorge um das Gesundheitssystem

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein betonte: Die Menschen werden durch die aktuelle Corona-Variante Omikron nicht so schwer krank. Das Gesundheitssystem ist aber trotzdem bedroht. Die Prognosen sagen voraus, dass wieder mehr Menschen wegen Corona ins Krankenhaus kommen. Gleichzeitig kann es sein, dass medizinisches Personal wegen einer Erkrankung ausfällt. Daher ist es notwendig, dass die Schutzmaßnahmen verlängert werden.

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