Sozialausschuss: Ausgleich für steigende Kosten für bestimmte Gruppen
Derzeit steigen die Kosten in Österreich sehr stark. Zum Beispiel die Kosten für Strom und Heizen. Das betrifft vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen oder kleinen Pensionen. Als Ausgleich sollen deshalb bestimmte Gruppen Geld vom Staat bekommen. Sie werden einmal zwischen 150 bis 300 € bekommen.
Diese Gruppen werden Ende April eine Ausgleichszahlung bekommen
- Menschen, die eine Mindestpension beziehen. Sie sollen einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 € erhalten.
- Menschen, die schon lange Kranken- oder Rehabilitationsgeld beziehen.
- Menschen, die eine Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungs-Gesetz) beziehen, also Selbständige.
Der Teuerungsausgleich soll Ende April ausbezahlt werden. Er ist von der Einkommenssteuer befreit, und er kann nicht gepfändet werden. Wenn also jemand Schulden bei der Bank hat, kann die Bank dieses Geld nicht zur Abdeckung der Schulden behalten.
Für die Maßnahme stimmten ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ im Sozialausschuss.
Diese Gruppen werden im März eine Ausgleichszahlung bekommen
Menschen, die von Jänner bis Februar 2022 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezogen haben: Sie sollen auch eine Einmalzahlung von 150 € erhalten. Die Auszahlung ist für März 2022 geplant.
Änderung des COVID-19-Gesetzes Armut
Das COVID-19-Gesetz Armut wird geändert. Damit bekommt der Sozialminister weitere 22 Mio Euro für die Bekämpfung von coronabedingten Armutsfolgen.
Diese Gruppen werden Geld bekommen:
- Haushalte, in denen Sozialhilfe oder Mindestsicherung bezogen wird: Sie bekommen 300 €.
- Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen: Auch sie bekommen 300 €.
- Menschen, die in der Pension eine Ergänzungszulage beziehen. Sie erhalten zweimal 150 € als Unterstützung.
Für diese Maßnahmen stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ.
Neues Hospiz- und Palliativfonds-Gesetz
Der Sozialausschuss hat sich auch mit dem neu geschaffenen Hospiz- und Palliativfondsgesetz befasst. Hospiz- und Palliativversorgung ist die Betreuung von schwer kranken Menschen am Ende ihres Lebens. In Zukunft soll es eine Regelfinanzierung für diese wichtige Betreuung geben. Der Fonds wird im Sozialministerium sein. Er soll von 2022 bis 2024 mit insgesamt 108 Mio. € dotiert sein. Der Bund zahlt daraus Zweckzuschüsse an die Bundesländer. Geplant ist eine Drittelfinanzierung: Bund, Länder und Sozialversicherungsträger sollen also jeweils ein Drittel der Kosten übernehmen.
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