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Hauptausschuss genehmigt Verordnung zur COVID-19-Impfpflicht

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Der Hauptausschuss des Nationalrats hat die COVID-19-Impfpflicht-Verordnung des Gesundheitsministers genehmigt. Die Verordnung regelt zum Beispiel auch die anerkannten Impfstoffe und die Ausnahmen von der Impfpflicht.

Ausnahmen von der Impfpflicht

Diese Personen sind von der Impfpflicht ausgenommen, sie müssen sich also nicht gegen COVID-19 impfen lassen:

  • Schwangere
  • Genesene
  • Personen, bei denen Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, wenn sie mit einem zentral zugelassenen Impfstoff geimpft werden. Das sind vor allem Personen mit einer schweren Vorerkrankung.
  • Personen, bei denen aus medizinischen Gründen keine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung zu erwarten ist. Zum Beispiel Menschen, die an Krebs erkrankt sind.

In Österreich sind derzeit 4 Impfstoffe zentral zugelassen. Dazu kommen jetzt 2 chinesische und 3 indische Produkte. In Österreich nicht anerkannt wird der russische Impfstoff Sputnik V.

Wann ist die Impfpflicht erfüllt?

Die Impfpflicht ist schon in Kraft.
Sie gilt als erfüllt, wenn man am 15. März 2022

  • mindestens dreimal
  • oder nach einer COVID-19-Infektion zweimal geimpft sind. Die Infektion wir mit einer Probenahme festgestellt. Die erste Impfung muss innerhalb von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme und die Zweitimpfung bis 190 Tage danach erfolgt sein.

Das gilt für Personen, die noch nicht geimpft sind:

  • Sie müssen sich jetzt rasch die erste Impfung holen.
  • Dann innerhalb von 65 Tagen nach der Erstimpfung eine Zweitimpfung.
  • Die dritte Impfung muss innerhalb von 190 Tagen nach der Zweitimpfung erfolgen.

Das gilt, wenn zu viel Zeit zwischen den Impfungen liegt:

Der Abstand zwischen den Impfungen ist sehr wichtig. Sonst lässt der Impfschutz wieder nach oder ist ganz weg.
Das bedeutet: Wer nach der ersten Impfung 360 Tage lang keine zweite Impfung bekommen hat, muss wieder mit einer Erstimpfung beginnen.
So ähnlich ist das auch, wenn nach der zweiten Impfung nicht rechtzeitig die dritte Impfung gemacht wurde.

Zustimmung von ÖVP, Grünen und SPÖ

Die Opposition hat in der Sitzung des Hauptausschusses gesagt, dass es noch viele offene Fragen zum Vollzug der Verordnung gibt.
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach dagegen von einer vorausschauenden Verordnung. Sie ist aus seiner Sicht ein wichtiger Schritt zum Schutz des Gesundheitssystems und in Richtung Normalität.

ÖVP, Grüne und die SPÖ haben der Verordnung zugestimmt.

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