Gedenkveranstaltung in Bleiburg soll zukünftig verboten werden
Jedes Jahr findet in Bleiburg in Kärnten eine Gedenkveranstaltung statt. Die Veranstaltung soll an Ereignisse erinnern, die dort nach dem 2. Weltkrieg passiert sind. Damals wurden dort sehr viele Kriegsgefangene ermordet. Die meisten von ihnen kamen aus dem Gebiet des heutigen Kroatien. Die Gedenkveranstaltung soll jetzt aber verboten werden.
Veranstaltung zieht immer mehr Rechtsextreme an
Zu der Gedenkveranstaltung kommen inzwischen immer mehr rechtsextreme Gruppen aus Kroatien und aus anderen Teilen von Europa. Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen bei der Gedenkveranstaltung Symbole. Zum Beispiel Uniformen und Fahnen, die zu der Ustascha-Bewegung gehören. Die Ustascha-Bewegung gilt als faschistisch. Mitglieder von dieser Bewegung haben im 2. Weltkrieg an der Seite der deutschen Wehrmacht gekämpft.
Das Innenministerium hat eine Gruppe von Expertinnen und Experten eingerichtet. Diese Gruppe sollte sich ausführlich mit der Gedenkveranstaltung befassen.
Expertinnen und Experten empfehlen Verbot für Gedenkveranstaltung
Bei ihren Untersuchungen rund um die Gedenkveranstaltung haben sich die Expertinnen und Experten vor allem mit diesen Themen beschäftigt:
- Die Rolle von Kroatien im 2. Weltkrieg.
- Verbrechen, die in Bleiburg nach Ende des 2. Weltkriegs begangen wurden.
- Ist es rechtlich in Ordnung, dass die Veranstaltung verboten wird?
Jetzt hat die Gruppe einen Bericht vorgelegt. Darin empfiehlt sie, die Veranstaltung in Zukunft zu verbieten. Sie ist auch zu dem Schluss gekommen: Ja, auch aus rechtlicher Sicht darf man die Veranstaltung verbieten.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung bei der Veranstaltung
Aus diesem Grund soll die Veranstaltung verboten werden: Bei den Veranstaltungen in den letzten Jahren ist es immer wieder zu nationalsozialistischer Wiederbetätigung gekommen. Das ist aber verboten.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist zum Beispiel:
- mit der rechten Hand den Hitler-Gruß machen,
- eine Hakenkreuz-Binde tragen,
- „Sieg Heil“ rufen
- und andere ähnliche Zeichen, die mit der Nazi-Zeit zu tun haben.
Laut Staatsvertrag muss Österreich handeln
Im Bericht der Expertinnen und Experten steht auch: Es gibt noch einen anderen Grund, aus dem Österreich die Veranstaltung verbieten muss. Nach dem 2. Weltkrieg hat Österreich einen Staatsvertrag unterschrieben. In diesem Vertrag steht unter anderem: Österreich verpflichtet sich dazu, sich gegen alle Formen von Faschismus einzusetzen. Unter Faschismus versteht man:
- Menschen sind rassistisch.
- Menschen wollen keine Demokratie und keinen Rechtsstaat.
- Menschen wollen ihre Ideen auch mit Gewalt durchbringen.
- Ein faschistisches Regime möchte bestimmen, was Zeitungen und Nachrichtensendungen berichten.
Nationalsozialistische Wiederbetätigung ist eine Art von Faschismus. Es gibt aber noch andere Arten von Faschismus. Bei den Gedenkveranstaltungen in Bleiburg wurde zum Beispiel immer wieder positiv über das faschistische Regime der Ustascha-Bewegung gesprochen. Die Expertinnen und Experten sind der Meinung: Auch das ist ein Grund, aus dem Österreich die Veranstaltungen verbieten muss. Wenn Österreich die Veranstaltungen nicht verbietet, dann hält sich Österreich nicht an den Staatsvertrag.
Verbotene Symbole
Es gibt eine Symbole-Bezeichnungs-Verordnung. Darin ist geregelt, welche Symbole verboten sind. Viele nationalsozialistische Symbole sind verboten, zum Beispiel das Hakenkreuz.
Die Expertinnen und Experten haben sich rund um das Thema Bleiburg auch mit der Symbole-Bezeichnungs-Verordnung befasst. In ihrem Bericht weisen sie auf ein Begutachtungs-Verfahren hin, und auf eine Erneuerung dieser Verordnung. Danach gilt auch ein weiteres bestimmtes Wappenzeichen als verboten. Der Grund: Es wurde in der Nazi-Zeit von einer SS-Division verwendet.
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