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Corona: Keine Impf-Lotterie, aber Belohnung für Gemeinden

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Der Gesundheitsausschuss stimmte gegen die Impf-Lotterie. Für Gemeinden soll es aber Belohnungen geben, wenn viele Menschen in einer Gemeinde geimpft sind.

Impf-Lotterie kommt nicht

In den letzten Wochen wurde viel über eine Impf-Lotterie diskutiert. Die Idee war: Wer sich impfen lässt, kann einen Preis gewinnen. Vor Kurzem hat aber schon die Regierung diesen Plan abgesagt. Jetzt hat auch der Gesundheits-Ausschuss gegen die Impf-Lotterie gestimmt. Über einen Ersatz zur Impf-Lotterie wurde nicht gesprochen.

Gemeinden sollen Unterstützung bekommen

Der Gesundheits-Ausschuss hat einem Abänderungs-Antrag zugestimmt. Das Ziel des Antrags ist, dass Gemeinden Unterstützung rund um das Thema Corona-Impfung bekommen. Diese Unterstützungen sollen als Gesetz aufgeschrieben werden:

Unterstützung für die Bewerbung der Corona-Impfung

Gemeinden sollen die Corona-Impfung besser bewerben. Sie sollen ihre Bürgerinnen und Bürger auch besser über die Corona-Impfung informieren. Damit das gelingt, sollen sie finanzielle Unterstützung bekommen. Genauer gesagt sollen Gemeinden 75 Millionen Euro bekommen. Mit diesem Geld sollen die Gemeinden Werbung im Internet und in gedruckter Form machen. Zum Beispiel in Gemeindezeitungen, auf Postern oder Flyern.

525 Millionen Euro Belohnung für Gemeinden

Gemeinden sollen auch eine Belohnung von 525 Millionen Euro bekommen, wenn viele Menschen in der Gemeinde geimpft sind. Für die Belohnung brauchen die Gemeinden dann eine genaue Mindestanzahl an geimpften Personen.

Kritik von der Opposition zu den Belohnungen für Gemeinden

Der Antrag für Belohnung für Gemeinden sorgte bei der Opposition für Kritik. SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten im Gesundheitsausschuss daher gegen den Antrag. Nur ÖVP und die Grünen stimmten dafür. Über den Antrag werden später auch die Abgeordneten des Nationalrats abstimmen. Damit der Antrag angenommen wird, müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen. Man kann noch nicht einschätzen, wie die Abstimmung ausgehen wird.

Weitere Anträge

Änderungen bei der Impf-Pflicht

Zum Thema Corona gab es im Gesundheitsausschuss noch weitere Anträge. So haben die Abgeordneten zum Beispiel für Änderungen bei der Impf-Pflicht gestimmt. Unter anderem geht es dabei um die Ausnahmen von der Impf-Pflicht. Und es geht darum, wie die die Bestätigung über die Ausnahmen von der Impf-Pflicht in das zentrale Impfregister eingetragen werden können. Hier soll es Änderungen bei den Gesetzen geben.

Zweckzuschüsse werden verlängert

Zweckzuschüsse sind Geld, das der Bund den Bundesländern und Gemeinden für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellt. Zum Beispiel für Schutzausrüstung, telefonische Gesundheitsberatung und für den Verwaltungsaufwand beim Testen und Impfen. Diese Gelder werden noch bis Ende des Jahres verlängert.

Änderung im Epidemie-Gesetz

Es wurde auch zu einer Änderung im Epidemie-Gesetz abgestimmt. Mit den Stimmen von ÖVP und Grüne wurde mehrheitlich zugestimmt. Somit kann der Gesundheitsminister in Zukunft per Verordnung festlegen, in welcher Weise Corona-Testungen auf Kosten des Bundes durchgeführt werden.

Änderungen bei der Ausstellung von COVID-19-Risikoattesten

Wer zur Risikogruppe gehört, kann mit einem COVID-19-Risikoattest von der Arbeit freigestellt werden. Zum Beispiel gehört man wegen bestimmten Lungenerkrankungen, Herzkrankheiten oder Krebs zur Risikogruppe.
Für Menschen, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, gibt es nun eine Änderung: Sie können künftig nur dann ein COVID-19-Risikoattest bekommen, wenn sie laut COVID-19-Impfpflichtgesetz von der Impfpflicht ausgenommen sind. Zu den Gründen für die Ausnahme von der Impfpflicht müssen sie der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt Bestätigungen und Befunde vorlegen. Das gilt ab 1. April. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Menschen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Auch Menschen, bei denen keine Immunantwort auf eine Impfung zu erwarten ist, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Denn ihr Immunsystem kann nach einer Impfung keinen ausreichenden Schutz entwickeln. COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1.April 2022 ausgestellt wurden, müssen bis Mitte April bestätigt werden.

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