Umweltausschuss beschließt Maßnahmen: Österreich soll bis 2040 klimaneutral werden
Bis 2040 soll Österreich klimaneutral werden. Klimaneutral bedeutet, dass Österreich seine Treibhausgas-Emissionen reduziert oder vermeidet. Treibhausgase sind die Gase, die für die Klimakatastrophe verantwortlich sind. Durch die Treibhausgase in der Atmosphäre wird es immer wärmer auf der Erde. Die Emissionen, die nicht vermieden werden können, können durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Wenn zum Beispiel Bäume gepflanzt werden, die Kohlendioxid aus der Luft binden, ist das ein Ausgleich für Kohlendioxid-Emissionen.
Änderung des Umweltförderungs-Gesetzes
Die rechtliche Grundlage für Umweltförderungen in Österreich ist das Umweltförderungs-Gesetz. Dieses ist 1993 in Kraft getreten.
Es wurde jetzt im Umweltausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS geändert. Die Änderung deckt neue Förderungen von Investitionen und Maßnahmen aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan ab.
Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan
Der Österreichische Aufbau- und Resilienzplan wurde von Österreich für das Wiederaufbauprogramm der Europäischen Union (EU) nach der Corona-Krise erarbeitet. Die EU stellt den Mitgliedstaaten Geld zur Verfügung, das nicht zurückgezahlt werden muss. Damit sollen die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft und die Gesellschaft reduziert werden. Das Geld muss für den ökologischen und digitalen Wandel investiert werden. Alle Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission einen Aufbau- und Resilienzplan vorlegen. In diesem Plan steht, wofür die Mitgliedstaaten die Zuschüsse verwenden wollen.
Österreich plant zum Beispiel:
- Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft wie zum Beispiel den Reparaturbonus. Kreislaufwirtschaft bedeutet, dass Materialien und Produkte möglichst lange gemeinsam genutzt, wiederverwendet, repariert und recycelt werden sollen. Das vermeidet Abfall und schont die Ressourcen.
- die Umsetzung von Pfandsystemen
- einen Umstieg auf klimafreundliche Heizungen
- die Bekämpfung von Energiearmut. Energiearmut ist ein Begriff dafür, wenn Menschen wegen hoher Energiekosten in Armut geraten.
- Die Förderung für die Sanierung von Altlasten wird um Flächenrecycling ausgeweitet. Altlasten sind alte Ablagerungen, wie zum Beispiel ehemalige Deponien, oder ehemalige Standorte von Betrieben. Die Böden und das Grundwasser sind durch diese Altlasten verunreinigt. Flächenrecycling bedeutet: Flächen, die nicht mehr genutzt werden, werden für eine neue Nutzung verfügbar gemacht. Dadurch soll der fortschreitende Flächenverbrauch in Österreich beendet werden.
- Einrichtung von Biodiversitätsfonds zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie. Biodiversität ist die Vielfalt von Tierarten und Pflanzenarten.
- Weitere Anpassungen betreffen die Vergabe der Förderungen. Die Maßnahmen sollen aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbaufonds finanziert werden.
Zustimmung von Grünen, ÖVP und NEOS. Keine Zustimmung von SPÖ und FPÖ.
SPÖ und FPÖ haben den Änderungen zwar nicht zugestimmt, aber die Abgeordneten sahen auch viele positive Ansätze. Sie fanden aber, dass es einige offene Fragen gibt. Umweltministerin Leonore Gewessler betonte: Die Fördermaßnahmen werden nicht nur eine positive Wirkung auf die Umwelt haben, sondern bieten auch Vorteile für die Wirtschaft und die Lebensqualität der Menschen in Österreich.
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