Untersuchungsausschüsse: Diskussionsrunde mit Fachleuten
In einem Untersuchungs-Ausschuss, kurz U‑Ausschuss, überprüft das Parlament die Arbeit der Bundesregierung. Die Mitglieder des U‑Ausschusses befragen Personen, von denen sie Auskünfte zum Thema der Untersuchung erwarten.
Jetzt fand rund um das Thema U‑Ausschüsse eine Diskussionsrunde statt. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka hatte zu diesem Gespräch Fachleute zum Thema Recht eingeladen.
Darüber wurde gesprochen: Werden bei den Befragungen in einem U‑Ausschuss die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen geschützt? Hier geht es zum Beispiel um diese Fragen: Ab welchem Zeitpunkt dürfen Infos aus dem U‑Ausschuss an die Medien weitergegeben werden? Und wie geht man mit elektronischen Daten um, zum Beispiel mit der Aufzeichnung von Chats?
Die Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten waren bei der Diskussion der Meinung: Um die Grundrechte der Auskunftspersonen in einem U‑Ausschuss zu schützen, braucht man bessere Regeln. In der Diskussion wurde auch über die Art und Weise gesprochen, wie Auskunftspersonen befragt werden.
ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss: Befragungen beginnen am 2. März
Am 2. März 2022 starten die Befragungen von Auskunftspersonen im ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss. Für die Befragungen sind 25 Tage vorgesehen. Das wollen die Abgeordneten des U-Ausschusses durch die Befragungen herausfinden:
- Haben Personen, die mit der ÖVP verbunden sind, Vorteile bekommen? Zum Beispiel einen bestimmten Posten.
- Wurden die Vorteile zu parteipolitischen Zwecken gewährt? Das heißt: Haben diese Personen der ÖVP zum Beispiel viel Geld gespendet, um diesen Posten zu bekommen?
- Haben diese Personen die Vorteile durch Verwaltungs-Organe bekommen? Zum Beispiel durch Ministerien.
Bei den Befragungen geht es den Abgeordneten vor allem um die Zeit, als Sebastian Kurz Bundeskanzler war.
Der 27. U-Ausschuss
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss ist der 27. U‑Ausschuss in der 2. Republik. Die 2. Republik ist die Zeit seit Ende des 2. Weltkriegs, also die Zeit von 1945 bis heute. Der letzte U‑Ausschuss war der Ibiza-Untersuchungs-Ausschuss.
Der ÖVP-Korruptions-Untersuchungs-Ausschuss ist der 6. U‑Ausschuss, seit es neue U‑Ausschuss-Regeln gibt. 5 von diesen 6 U‑Ausschüssen sind auf Verlangen einer Minderheit zustande gekommen. Das bedeutet: Damit es zu einem U‑Ausschuss kommt, muss nicht die Mehrheit aller Abgeordneten des Nationalrats zustimmen. Es genügt, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten zustimmt.
Mehr Infos über U-Ausschüsse
Wer mehr über U‑Ausschüsse wissen möchte, kann sich auch den Podcast "Inside Parlament" auf der Internet-Seite des Parlaments anhören. In diesem Podcast bekommt man Informationen zu Rahmenbedingungen und Hintergründen von U‑Ausschüssen. Der Podcast ist aber nicht in einfacher Sprache.
Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind: