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Internationale Fachtagung zum Thema Datenschutz im Bereich der Gesetzgebung

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Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Datenschutz-Grundverordnung schützt persönliche Daten. Persönliche Daten sind zum Beispiel der Name, das Geburts­datum, die Adresse, die Telefon­nummer oder die E-Mail-Adresse einer Person. Die Datenschutz-Grundverordnung legt fest, was ein Unternehmen mit diesen Daten tun darf und was nicht. Diese Verordnung gilt seit 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Österreichs Position

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka hat nun zu der Facht­agung eingeladen. Im Rahmen dieser Fach­tagung diskutierten Expertinnen und Experten über österreichische und europäische Positionen zum Thema Datenschutz im parlamen­tarischen Bereich. Es wurde auch über Themen gesprochen, die für die Praxis der parlamentarischen Arbeit wichtig sind.

Die Fachtagung beschäftigte sich auch mit der Frage: Wie kann die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung bei der Gesetzgebung kontrolliert werden?

Expertinnen und Experten zum Thema

Gerlinde Wagner ist die Leiterin des Rechts-, Legislativ- und Wissen­schaftlichen Dienstes der Parlaments­direktion. Sie betonte: Das Grundrecht auf Datenschutz gilt auch in der Gesetz­gebung. Es gibt aber keine Rechts­schutz­behörde, die dafür zuständig ist. Eine Rechts­schutz­behörde schützt die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Das ist meistens die Aufgabe von unabhängigen Gerichten.

Parlamentsdirektor Harald Dossi hat in seiner Begrüßung die Unter­suchungs­ausschüsse angesprochen. Dort muss aktuell oft überlegt werden: Was ist wichtiger: das öffentliche Interesse an den Themen des Unter­suchungs­ausschusses oder der Schutz von persönlichen Daten?

Eine internationale Runde von Expertinnen und Experten stellte Beispiele aus den Niederlanden und aus Deutschland vor. Diese Beispiele zeigten, wie die Parlamente in diesen Ländern mit dem Schutz von persönlichen Daten und der Transparenz der Gesetz­gebung umgehen. Transparenz bedeutet: Für die Bürgerinnen und Bürger muss klar verständlich und nach­voll­ziehbar sein, wie und warum ein Gesetz entsteht.

Dann diskutierten Expertinnen und Experten über die aktuelle Situation für Datenschutz in der Gesetzgebung und über weitere Schritte. An dieser Diskussion nahmen auch Sprecherinnen und Sprecher der 5 Fraktionen des Parlaments teil.

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