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Innen-Ausschuss: Neue Regeln für den Zugang zur Staatsbürgerschaft für die Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus

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Das Staatsbürgerschaftsrecht regelt, welche Menschen unter welchen Voraussetzungen die österreichische Staats­bürgerschaft bekommen. In Österreich gibt es spezielle Bestimmungen für Menschen, die während der Zeit des National­sozialismus in Österreich verfolgt wurden, und für ihre Angehörigen. Der Innen-Ausschuss hat nun einstimmig beschlossen: Es soll nun zusätzliche Regelungen für den Zugang zur Staatsbürgerschaft für diese Menschen geben.

Neue Bestimmungen gelten für mehr Personen

Die speziellen Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft sollen in Zukunft für mehr Personen gelten. Sie gelten auch für diese Personen:

  • Personen, deren Vorfahren von Institutionen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) oder Behörden des Deutschen Reiches ermordet oder ins Ausland deportiert wurden.
  • Personen, deren Vorfahren ermordet oder ins Ausland deportiert wurden, weil sie sich für die demokratische Republik Österreich eingesetzt haben.
  • Personen, deren Vorfahren Selbstmord begangen haben, damit sie nicht verfolgt werden.
  • Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus geheiratet haben, damit sie eine andere Staatsbürgerschaft bekommen.
  • Ehemalige Österreicherinnen und Österreicher, die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 nicht nach Österreich zurückkehren oder einreisen konnten, weil sie sich vor Verfolgung gefürchtet haben. Deshalb konnten diese Menschen damals nicht in Österreich ihren Hauptwohnsitz begründen.
  • Staatsbürgerinnen und Staatsbürger von Nachfolgestaaten der ehemaligen Monarchie Österreich-Ungarn oder Menschen ohne Staatsbürgerschaft, die verfolgt wurden. Für sie gilt die neue Regelung, wenn sie vor dem 9. Mai 1945 ihren Hauptwohnsitz in Österreich gehabt haben.

Entschließungsantrag zu den Kosten

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne haben auch einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht. Der Antrag ist eine Aufforderung an die Bundesregierung: Durch die Umsetzung der neuen Bestimmungen entstehen höhere Kosten. Diese Kosten sollen in den Verhandlungen über den Finanzausgleich für die Jahre ab 2024 berücksichtigt werden. Der Finanzausgleich regelt die Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:

Parlamentskorrespondenz Nr. 288/2022: Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern wird erweitert