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Was macht die österreichische Neutralität aus?

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Seit 1955 ist Österreich ein neutraler Staat. Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine ist die Neutralität in Österreich wieder zum Diskussionsthema geworden.

  • Wie ist Österreichs Neutralität entstanden?
  • Wie ist die Neutralität rechtlich verankert?
  • Wie hat sich das rechtliche und politische Verständnis der seit 1955 bestehenden Neutralität entwickelt?

Die Fachinfo-Seite des österreichischen Parlaments hat sich mit diesen Fragen befasst.

Wie wurde Österreich ein neutraler Staat?

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 war Österreich in 4 Besatzungszonen aufgeteilt. Diese Zonen wurden von den Siegermächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich kontrolliert.

Alle waren sich einig: Eine dauerhafte Teilung des Landes sollte verhindert werden. Österreich sollte sich weder nach Westen orientieren, also Richtung USA. Es sollte sich auch nicht nach Osten orientieren, also Richtung Sowjetunion. Deshalb einigten sich die 4 Besatzungsmächte und Österreich auf eine „permanente Neutralität“ des Landes. Danach begann der Abzug der Besatzungstruppen aus Österreich, der am 25. Oktober 1955 endete.

Verfassungsgesetz 1955

Am 26. Oktober 1955 beschloss der Nationalrat die "immerwährende Neutralität" Österreichs als Verfassungsgesetz.
Im Neutralitätsgesetz steht:

  • Österreich hat die immerwährende Neutralität freiwillig erklärt und wird sie aufrechterhalten.
  • Österreich wird keinen militärischen Bündnissen beitreten.
  • Österreich wird nicht zulassen, dass fremde Staaten militärische Stützpunkte auf seinem Gebiet errichten.

Was bedeutet die Neutralität für Österreichs Außenpolitik?

"Neutralität" kann man auch als "Unparteilichkeit" eines Staates bezeichnen. Das gilt besonders bei internationalen Konfliktfällen. In einem bewaffneten Konflikt leistet ein neutraler Staat keine direkte oder indirekte militärische Unterstützung. Ein neutraler Staat darf zum Beispiel keine Waffen an die Konfliktparteien liefern. Der neutrale Staat tritt auch nicht als aktive Partei in den Konflikt ein.

Die Neutralität betrifft vor allem militärische Angelegenheiten. Ein neutraler Staat kann trotzdem wirtschaftliche und diplomatische Verbindungen mit Konfliktparteien haben. Wenn ein Staat keinem Militärbündnis angehört, gilt er als "bündnisfrei". Das bedeutet aber nicht, dass er neutral sein muss. Ein Militärbündnis ist zum Beispiel die NATO.

Kann Österreich seine Neutralität ablegen?

Ja, das ist möglich. Die Neutralität ist nicht Teil der Grundprinzipien der Bundesverfassung, wie zum Beispiel das demokratische Prinzip.
Österreich kann also die Neutralität abgelegen.
Für eine Änderung des Gesetzes braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und Bundesrat. Eine Volksabstimmung ist dafür nicht notwendig.

Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind: