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Polizei soll leichter gegen störendes Verhalten mit Fahrzeugen vorgehen können

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Die Polizei soll in Zukunft leichter gegen störende und gefährliche Verhaltensweisen in der so genannten Tuner-Szene vorgehen können.

Das Wort Tuner kommt von dem englischen Wort Tuning. Damit ist gemeint, dass Veränderungen an Kraftfahrzeugen vorgenommen werden. Das können Veränderungen am Motor, an der Karosserie oder am Innenraum sein. Dadurch können zum Beispiel das Aussehen, die Leistungsfähigkeit oder auch die Geräusche von Fahrzeugen verändert werden.

Verkehrsausschuss: Änderung des Kraftfahrgesetzes

Der Verkehrs-Ausschuss hat nun eine Änderung des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen. Durch diese Änderung gibt es jetzt Strafen für unerwünschte Verhaltensweisen mit Fahrzeugen.
Die Abgeordneten der FPÖ haben die Formulierung des Gesetzes kritisiert. Sie haben den Änderungen nicht zugestimmt.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler findet: Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit.

Inhalt der Änderungen

Das geänderte Kraftfahrgesetz verbietet nun:

  • die Veränderung von Fahrzeug-Motoren, damit diese Explosionsgeräusche erzeugen,
  • Fahrweisen wie rasches Anfahren, abruptes Abbremsen oder dass man das Fahrzeug um die eigene Achse kreisen lässt. 

Es gibt jetzt auch höhere Geldstrafen für Verstöße gegen das Gesetz. Das soll abschreckend wirken.
Die Polizei kann in Zukunft auch Fahrzeugpapiere abnehmen, damit die Besitzerinnen und Besitzer mit ihren Fahrzeugen nicht weiterfahren können.

Hier finden Sie weitere Informationen, die nicht in einfacher Sprache sind:

Parlamentskorrespondenz Nr. 352/2022