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Veränderungen beim Spätrücktritt bei Lebensversicherungen

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Wer eine Lebensversicherung abschließt, unterschreibt einen Vertrag. Diesen Vertrags­abschluss kann man aber wieder rückgängig machen, also stornieren. Das kann man inner­halb einer Frist von 30 Tagen machen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Kundin oder der Kunde die Versicherungsunterlagen erhalten hat.

In manchen Fällen kann man die Lebensversicherung auch noch nach Ablauf dieser Frist stornieren, also einen Spätrücktritt machen. Zu solchen Spätrücktritten gibt es jetzt Änderungen.

Wann kann es zu einem Spätrücktritt bei Lebensversicherungen kommen?

Wer eine Lebensversicherung abschließt, muss vom Versicherungs­unternehmen auch eine Rücktritts­belehrung bekommen. In dieser Belehrung stehen die Regeln, in welchen Fällen man den Abschluss einer Lebens­versicherung stornieren kann. Zu einem Spätrücktritt bei Lebensversicherungen kann es in diesen Fällen kommen:

  • Wenn die Kundin oder der Kunde gar keine Rücktrittsbelehrung bekommen hat.
  • Oder wenn die Rücktrittsbelehrung grobe Fehler hat.

In beiden Fällen hat die Kundin oder der Kunde dann ein ewiges Rücktrittsrecht.

Justizministerin Alma Zadić sagte im Justizausschuss auch: Die Kundin oder der Kunde soll im Fall eines Spätrücktritts auch die bereits eingezahlten Versicherungs­prämien zurück­gezahlt bekommen. Bisher war es so geregelt, dass den Betroffenen nur ein bestimmter Betrag zurück­gezahlt wurde, und zwar der Rück­kaufswert. Diese veraltete Regelung wird aber abgeschafft.

Hintergrund zu den Neuregelungen bei Lebensversicherungen

Die Neuregelungen des Spätrücktritts bei Lebens­versicherungen wurden im Justizausschuss des Nationalrats beschlossen und stehen in einer Versicherungs­vertrags-Gesetz-Novelle 2022. Justizministerin Alma Zadić sagte: Die Neu­regelungen sollen Konsumentinnen und Konsumenten schützen und stärken.

Im Vorfeld hatte es bei Verhandlungen rund um das Thema Rücktritt bei Lebens­versi­cherungen schon entsprechende Urteile im Oberen Gerichtshof von Österreich und im Europäischen Gerichtshof gegeben.

Sonstige Themen im Justizausschuss

Im Justizausschuss wurden auch diese gesetzlichen Änderungen beschlossen:

  • Änderungen im Berufsrecht für Notarinnen und Notare, sowie für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
  • Verlängerungen von Regelungen im Justizbereich rund um das Thema Corona bis Ende 2022.