Gesundheitsausschuss: Neuerungen bei Corona-Maßnahmen
Der Gesundheitsausschuss hat zahlreiche Änderungen im Epidemie-Gesetz und im COVID-19-Maßnahmen-Gesetz beschlossen.
Neu: Verkehrsbeschränkungen
Mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne wurde beschlossen: Der Gesundheitsminister darf in Zukunft allgemein gültige Verkehrsbeschränkungen durch eine Verordnung festlegen. Mit Verkehrsbeschränkungen ist gemeint: Corona-positive Menschen müssen sich nicht isolieren. Es gelten bestimmte Auflagen für sie, wenn sie mit anderen Menschen in Kontakt kommen. Zum Beispiel dürfen sie bestimmte Orte nur betreten, wenn sie eine Maske tragen.
Bisher haben Corona-positive Personen einzeln einen sogenannten Absonderungsbescheid erhalten. In dem Bescheid wurde dann festgelegt, wie lange sie sich zu Hause isolieren müssen und welche Bestimmungen dann gelten. Die Zustellung dieses Bescheids hat oft zu lange gedauert. Wenn der Gesundheitsminister allgemeine Verkehrsbeschränkungen verordnet, gelten diese dann automatisch auch ohne Bescheid.
Die Änderungen sollen die Gesundheitsbehörden entlasten. Die Änderungen sollen es auch möglich machen, dass man flexibler auf Entwicklungen in der Pandemie reagieren kann.
Nachverfolgung von Kontakten
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Nachverfolgung von Kontakten durch die Gesundheitsbehörden. Wenn es sehr viele Corona-Fälle gibt, ist es unmöglich alle Kontakte nachzuverfolgen. Die Gesundheitsbehörden sollen deshalb in Zukunft die Nachverfolgung einschränken und Prioritäten setzen dürfen. Das soll aber nur dann gelten, wenn sie die Nachverfolgung von allen Kontakten nicht mehr schaffen.
Kurzarbeit
ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne haben auch eine Änderung bei der Kurzarbeit beschlossen.
So sollen manche Betriebe bis Ende Dezember 2022 höhere Kurzarbeitsbeihilfen erhalten. Das gilt aber nur für Betriebe, wenn ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten nichts mit der Saison zu tun haben.
Sonderfreistellung für Schwangere
Sonderfreistellung bedeutet: Schwangere Arbeitnehmerinnen müssen nicht arbeiten gehen, damit sie sich nicht mit Corona anstecken. Sie bekommen aber weiter Geld bezahlt. Eine Corona-Erkrankung kann für Schwangere und ihre Kinder gefährlich sein. Deshalb möchte man schwangere Frauen schützen.
ÖVP, FPÖ und Grüne stimmten im Gesundheitsausschuss für folgende Änderung:
Der Arbeitsminister kann die Corona-Sonderfreistellung von Schwangeren ab 1. Juli mit einer Verordnung festlegen. Die Verordnung soll regeln: Für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen dürfen Schwangere ab der 14. Woche der Schwangerschaft freigestellt werden?
Verlängerung weiterer Corona-Sonderregelungen
Weitere Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden bis Ende des Jahres verlängert.